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Nümann und Lang Abmahnung für Matthew Tasa – weit gekommen

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Die Kanzlei Nümann und Lang mahnt für Matthew Tasa ab. Bei Herrn Matthew Tasa handelt es sich wohl um einen Produzenten. Jedenfalls werden in seinem Auftrag Abmahnungen für folgende Werke ausgesprochen:
Azad – Assassin
Dream Dance Alliance – Time out
Dream Dance Alliance – When I Listen To Music
Dream Dance Alliance – Never Alone (diverse Sampler)
Josh Jackson  – Givin´the world to you
Tone „Weit gekommen“

Viele Abgemahnte fragen sich zu Recht, wenn jetzt die Produzenten abmahnen, wer denn als nächstes abmahnt, möglicherweise der Backgrundsänger? So viel Polemik muss sich der Abmahner gefallen lassen. Die Kritik führt nämlich zu der spannenden und rechtlich bedeutsamen Frage, wer denn alles abmahnen darf. Jeder, der irgendwie an einer Tonaufnahme beteiligt ist?

Die Abmahnungen bieten aber auch aus anderen Gründen Anlass zur kritischen Prüfung:
Zum einen häufen sich in letzter Zeit die gefürchteten Mehrfachabmahnungen. Das heißt, erst kommt eine Abmahnung für Lied a auf einem Sampler, dann kommt eine Abmahnung für Lied d. Wer besonders viel Pech hat bekommt dann noch eine Abmahnung für ein Lied auf einem anderen Sampler, wo dann das ganze Spiel weitergehen kann. Dies ist jedoch kein Grund zu überstürzten Handlungen vgl. Sie bitte hier:  /blog/2009/09/25/kornmeier-und-partner-abmahnungen-und-abmahnschutzpakete-briefe/

Mit anwaltlicher Unterstützung oder bei entsprechender Fachkenntnis lassen sich Folgeabmahnungen ohnehin verhindern.

Bedeutsamer und rechtlich meines Erachtens fragwürdig ist es aber, wenn das gleiche Lied mehrfach auf verschiedenen Samplern abgemahnt wird, d.h. dass Lied a erst auf Sampler a abgemahnt wird und danach noch ein weiteres Mal, weil es auch auf Sampler b enthalten ist. Dies ist rechtlich nicht haltbar, eine solche Mehrfachabmahnung sollte „ohne wenn und aber“ zurückgewiesen werden.

Meiner Meinung nach ist die Forderung von 450,00 EUR in vielen Fällen zu hoch angesetzt, zumal der Störer nach meiner Meinung durch § 97a Abs. 2 UrhG privilegiert ist und danach nur 100,00 EUR Anwaltskosten zahlen muss. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht zurückgeschickt werden, sondern muss neu formuliert werden.

Falls Sie Adressat einer Abmahnug der Kanzlei Nümann und Lang wurden, empfehle ich Ihnen, sich ersteinmal zu informieren. Sie können die Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen durch mich im Rahmen einer kurzen telefonischen Ersteinschätzung prüfen lassen.

Ihr

Dr. Alexander Wachs

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