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New Moon – Biss zur Mittagsstunde – Abmahnung von Waldorf Rechtsanwälte und Rechtsanwalt Dr. Bente?

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Ich hatte schon mehrfach angedeutet, dass die Rechteinhaber mittlerweile deutlich Fahrt aufgenommen haben und sich massivst gegen Verbreitung ihrer Werke in Tauschbörsen wehren. Das ist auch grundsätzlich legitim, denn der Rechteinhaber muss es nicht dulden, wenn seine Werke kostenlos verbreitet werden. Dennoch sehe ich mittlerweile in vielen Fällen die Verbraucher als schutzbedürftiger an als die Rechteinhaber.

Gegenwärtig häufen sich die Fälle, in denen mehrere Kanzleien beauftragt werden, das gleiche Werk abzumahnen. Dies ist etwa bei dem Werk „New Moon – Biss zur Mittagsstunde“ der Fall. Dieses Werk wird von der Kanzlei Waldorf aus München und von Dr. Bente aus Berlin abgemahnt. Auch wenn, anders als bei anderen Kanzleien, in dieser Konstellation noch keine unberechtigten Doppel-Abmahnungen auftreten, fühlen sich derzeit zu Recht viele Anschlussinhaber in die Mangel genommen. Grundsätzlich gilt, dass für das gleiche Werk und den gleichen Rechteinhaber nur eine Abmahnung versendet werden darf.

Schwierig wird es nur, wenn unterschiedliche Kanzleien unterschiedliche Rechteinhaber vertreten, die an einem Werk unterschiedliche Rechte geltend machen. Also mahnt z. B. erst die Plattenfirma ab, dann der Sänger und danach der Texter. Inwieweit diese Praxis rechtlich unbedenklich ist, sei erst einmal dahingestellt. Aber eines ist klar, wer  als Elternteil drei Abmahnungen wegen des gleichen Albums erhält, weil der Filius einen Fehltritt begangen hat, wird sicher meine These bestätigen, dass mittlerweile die Verbraucher eines Schutzes bedürfen.

Ihr

Dr. Alexander Wachs

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