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Waldorf Frommer Abmahnung für Constantin Film – Friseuse

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Gewerbliches Ausmaß bei Verbreitung eines Films in Tauschbörsen?

Die Kanzlei Waldorf Frommer hat ein weiteres Werk des Rechteinhabers Constantin Film, das in Tauschbörsen angeboten wird, mit einer „Abmahnwelle“ bedacht. Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet Schreiben wegen der „unerlaubten Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen“ – es handelt sich um eine sog. Filesharing-Abmahnung.

Es geht in diesem Fall um das Werk „Die Friseuse“.  Dieser Film ist  ab 05.08.2010 im Verleih und ab 12.08.2010 im Handel. Der Film befindet sich damit wohl in der sogenannten „heißen“ Auswertungsphase, weswegen die Gerichte hier dem Tauschbörsennutzer ein Handeln in gewerblichem Aumaß unterstellen. Dies ist notwendig, damit die Kanzlei Waldorf Frommer durch das zuständige Gericht die Erlaubnis bekommt, die durch eine Spezialfirma ermittelte IP-Adresse durch Auskunft des Internetanbieters der Wohnadresse zuzuordnen.

Dies können Sie dem der Abmahnung beigefügten Beschluss (oft LG Köln) entnehmen. Das gewerbliche Ausmaß bedeutet nicht, dass Ihnen vorgeworfen wird den Film verkauft oder sonst entgeltlich ausgewertet zu haben. Es handelt sich hier bei gewerblich vielmehr um einen auslegungsbedürftigen Begriff. Diese Auslegung deckt sich nicht mit dem Sprachgebrauch.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert ferner eine Unterlassungserklärung und insgesamt 956,00 EUR (506,00 EUR Anwaltskosten und 450,00 EUR Schadensersatz).  Informieren Sie sich zu der Unterlassungserklärung auch hier. Die geforderte Zahlaung ist oftmals zu hoch und bedarf einer kritischen Prüfung. Gern bin ich Ihnen hierbei behilflich. Ich vertrete seit Jahren bundesweit und biete zur ersten Orientierung eine kurze kostenlose telefonische Ersteinschätzung an.

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