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Nymphomaniac 1 und Nymphomaniac 2: Abmahnung i.A. d Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft

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Lars von Trier  – der bekannte Dogma Regisseur – dreht einen Porno; so oder ähnlich wurde seit langer Zeit über das mehrteilige Nymphomaniac Projekt geschrieben. An Sex Szenen soll auch nicht gespart worden sein, die Anzahl der Menschen, die nur wegen der Sex Szenen einen vierstündigen Film anschauen, sollte wohl überschaubar sein. Daher sollte an dem Film schon mehr sein.

Der zweite Teil kann auf jeden Fall noch nicht lange aus den Kinos verschwunden sein, als mich heute die erste „Nymphomaniac Abmahnung“ erreichte. Gefordert werden für beide Teile einmalig 1481,30 EUR (600 EUR pro Film Schadensersatz und 281,30 EUR Anwaltskosten). Beigefügt ist eine täterschaftlich formulierte Unterlassungserklärung.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen des Films Nymphomaniac 1 oder Nymphomaniac 2 oder gar wegen beider Teile erhalten haben, nutzen Sie die Möglichkeit einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung durch Dr. Wachs Rechtsanwälte. Wir beraten durch den Kanzleigründer seit mittlerweile sieben Jahren Abgemahnte aus dem ganzen Bundesgebiet, die von Waldorf Frommer Post bekommen haben.

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Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

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