Saints Row 4 Abmahnung durch .rka
Ein Dauerbrenner in unserer anwaltlichen Beratungspraxis ist die Saints Row 4 Abmahnung durch die Kanzlei rka. Bei dem Spiel handelt es sich um eine ironische überspitzte Variante des bekannteren Spiels GTA. Aus der Verfolgerspektive gilt es Missionen zu erledigen. Interessant sollte die Frage sein, warum sich das Spiel in Tauschbörsen großer Beliebtheit erfreut.
Verbreitung von Saints Row 4 in Tauschbörsen
Nach meiner Meinung dürfte das vor allem an zwei Punkten liegen. Der erste ist, dass es ein Einzelspieler Spiel ist, also nicht online oder nicht vordergründig online gespiel wird. Online Spiele sind nämlich durch den „online Zwang“ und der Notwendigkeit eines individuellen „Keys“, der ständig abgefragt wird, deutlich schwerer als „Raubkopie“ nutzbar. Hauptsächlich sollte die Verbreitung in Tauschbörsen aber auf die Altersfreigabe zurückzuführen sein. Das Spiel ist in Deutschlang „ab 18“. Gerade jugendliche Spielfreunde kommen also nur schwer an das Spiel. Gleichzeitig sind natürlich Spiele mit „erwachsenen Inhalten“ für Kinder und Jugendliche erfahrungsgemäß besonders interessant.
Saints Row spricht besonders Jugendliche an
Wenn also auf dem Schulhof von Saints Row 4 gesprochen wird und bei Youtube die „krassen“ Spieleausschnitte gezeigt werden, ist die für Kinder und Jugendliche logische Bezugsquelle , „es sich einfach runterzuladen“. Das Privileg der Jugend – „die Hoffnung nicht erwischt zu werden“ bewahrheitet sich bestenfalls peripher. Die teuren Abmahnschreiben von rka in gehen an den Vater oder die Mutter als Anschlussinhaber. Diese sehen sich dann Forderungen von ca. 800,00 EUR als Vergleichsbetrag sowie den Problemen der Formulierung einer Unterlassungserklärung ausgesetzt.
Dr. Wachs rät:
Dr. Wachs rät: Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung. Im Zweifel bindet sie die Unterlassungserklärung lebenslang und stellt ein Schuldanerkenntnis dar. Zahlen Sie nicht die geforderte Summe, ohne prüfen zu lassen, ob diese überhaupt berechtigt ist.
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