Grenzüberschreitender Bilderklau: Instagram kann auch bei ausländischen Accounts haften
Wer ein fremdes Foto auf einem ausländischen Social-Media-Profil veröffentlicht, kann dennoch gegen deutsches Urheberrecht verstoßen. Das Landgericht Frankfurt am Main hat einem deutschen Architekturfotografen vorläufigen Rechtsschutz gegen die Betreiberin von Instagram gewährt. Obwohl der beanstandete Account hauptsächlich arabischsprachige Beiträge über Bauvorhaben in Saudi-Arabien veröffentlichte, erkannte das Gericht ausreichende Auswirkungen auf die beruflichen Interessen des Fotografen in Deutschland. Damit rückt das Urheberrecht bei Instagram verstärkt in den Fokus.
Das Urteil des LG Frankfurt vom 6. Mai 2026 zum Az.: 2-06 O 444/25 setzt Maßstäbe für den Urheberrechtsschutz bei Instagram. Es betrifft sowohl die räumliche Reichweite des deutschen Urheberrechts als auch die Verantwortung großer Onlineplattformen nach dem Digital Services Act. Rechteinhaber können daraus jedoch nicht ableiten, dass jeder weltweit sichtbare Beitrag automatisch der deutschen Rechtsordnung unterliegt. Es kommt auf die konkreten Verbindungen des Einzelfalls zu Deutschland an (Inlandsbezug).
Urheberrecht bei Instagram: Der Ausgangspunkt des Verfahrens
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die professionelle Aufnahme eines Turms in Saudi-Arabien. Ein Berliner Architekturbüro hatte den Kläger damit beauftragt, das Gebäude fotografisch festzuhalten. Für seine Arbeit erhielt er eine Vergütung im fünfstelligen Bereich. Später erschien ein vergrößerter Ausschnitt der Aufnahme auf einem verifizierten Instagram-Profil, dem mehr als 400.000 Nutzer folgten. Der Beitrag nannte weder den Fotografen noch das verantwortliche Architekturbüro. Eine Zustimmung zur Verwendung des Fotos gab es nicht.
Der Fotograf wandte sich schriftlich an die Plattformbetreiberin. Er bezeichnete den betroffenen Beitrag, erklärte seine Urheberschaft und wies darauf hin, dass der Account keine Nutzungserlaubnis besaß. Dennoch erfolgte zunächst weder eine erkennbare Überprüfung noch eine Sperrung. Das Bild blieb online. Daraufhin beantragte der Fotograf eine einstweilige Verfügung, die das Gericht zunächst im Beschlussweg erließ und nach dem Widerspruch der Plattformbetreiberin durch Urteil bestätigte.
Im Zusammenhang mit dem Urheberrecht bei Instagram stellte die Kammer zunächst fest, dass die Aufnahme mindestens den Schutz für Lichtbilder nach § 72 UrhG genießt. Ob sie darüber hinaus als Lichtbildwerk nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG einzuordnen war, musste nicht abschließend entschieden werden, da die nicht genehmigte Veröffentlichung das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung berührte. Wegen der unterbliebenen Namensangabe war zugleich das Recht des Fotografen auf Anerkennung seiner Urheberschaft betroffen.
Weshalb der Bezug zu Deutschland ausreichte
Das deutsche Urheberrecht ist territorial begrenzt. Deshalb reicht es nicht aus, dass sich ein ausländischer Internetbeitrag technisch von Deutschland aus aufrufen lässt. Anderenfalls könnte nahezu jede Veröffentlichung im globalen Netz nach deutschem Recht beurteilt werden. Bei einem überwiegend ausländischen Sachverhalt muss vielmehr eine wirtschaftlich ins Gewicht fallende Verbindung zum deutschen Markt bestehen.
Das Urheberrecht bei Instagram hing nach Auffassung der Kammer nicht allein von der arabischen Sprache des Profils ab. Sie bezog auch die Reichweite des Accounts und die Besonderheiten der Architekturbranche ein. Architekten, Investoren und Fotografen verfolgen bedeutende Bauprojekte über Staatsgrenzen hinweg. Die Beiträge waren zudem über eine von Instagram bereitgestellte Funktion ins Deutsche übertragbar. Das Profil war daher nicht zwingend auf Leser in Saudi-Arabien beschränkt.
Hinzu kamen mehrere Verbindungen des Fotografen und des abgebildeten Projekts zu Deutschland. Der Kläger lebt und arbeitet hier. Zu seinen Auftraggebern gehören deutsche Architekturbüros. Die streitige Aufnahme entstand für ein Berliner Büro, das für ihre Nutzung eine erhebliche Vergütung gezahlt hatte. Auch das Bauprojekt selbst war innerhalb der deutschen Fachöffentlichkeit bekannt. Die Kammer hielt es deshalb für möglich, dass die kostenlose Verbreitung ohne Urhebervermerk bestehende Geschäftsbeziehungen und künftige Aufträge des Fotografen im Inland beeinträchtigt.
Die Entscheidung zum Urheberrecht bei Instagram beruht folglich auf einer Gesamtbetrachtung. Weder die deutsche Übersetzungsmöglichkeit noch der Wohnsitz des Fotografen hätte für sich allein zwingend genügt. Ausschlaggebend war das Zusammenwirken der beruflichen Tätigkeit in Deutschland, der Beziehung zu einem deutschen Auftraggeber, der internationalen Fachzielgruppe und der erheblichen Reichweite des Profils.
Was der Digital Services Act von Instagram verlangt
Ein zweiter Schwerpunkt des Urteils betrifft den Umgang mit Hinweisen auf rechtswidrige Inhalte. Art. 6 DSA begrenzt grundsätzlich die Haftung eines Hostingdienstes für fremde Informationen. Dieser Schutz greift jedoch nicht uneingeschränkt. Erlangt der Anbieter ausreichende Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt, muss er zügig prüfen und erforderlichenfalls den Zugang sperren oder den Inhalt entfernen.
Die Beanstandung wegen der Bildnutzung war nach Einschätzung des Gerichts konkret genug. Damit präzisierte die Kammer zugleich die Anforderungen an Meldungen zum Urheberrecht bei Instagram. Der Fotograf hatte das betroffene Bild und die Internetadressen benannt. Zudem hatte er erklärt, selbst Rechteinhaber zu sein und keine Erlaubnis erteilt zu haben. Diese Informationen ermöglichten es der Betreiberin, den Beitrag zu finden und den Accountinhaber nach einer Lizenz zu fragen.
Der Fotograf musste seiner ersten Nachricht noch keine vollständige Beweissammlung beifügen. Hatte die Plattform Zweifel an seiner Berechtigung, durfte sie daraus kein Recht zum Schweigen ableiten. Sie hätte fehlende Unterlagen anfordern oder die Gegenseite zur Darlegung ihrer Nutzungsbefugnis auffordern können. Nach den gerichtlichen Feststellungen geschah dies nicht.
Auch ein konzerninternes Onlineformular war nicht der einzig zulässige Meldeweg. Im veröffentlichten Urteilstext heißt es wörtlich:
„Der Kläger war auch nicht verpflichtet, ein von der Beklagten zur Verfügung gestelltes Meldeformular für seine Meldung zu verwenden.“
Für das Urheberrecht bei Instagram ist diese Aussage besonders bedeutsam. Eine außerhalb des plattformeigenen Systems übermittelte Beanstandung kann somit ebenfalls Prüfpflichten auslösen, sofern sie alle für die Beurteilung erforderlichen Angaben enthält.
Wie eine wirksame Urheberrechtsmeldung vorbereitet wird
Rechteinhaber sollten aus dem Urteil nicht den Schluss ziehen, eine kurze Löschungsaufforderung ohne Erläuterung sei ausreichend. Art. 16 DSA verlangt eine inhaltlich nachvollziehbare Beanstandung. Sie sollte das geschützte Werk zweifelsfrei identifizieren, den genauen Speicherort des beanstandeten Beitrags nennen und erläutern, warum keine Berechtigung zur Nutzung besteht. Ebenso gehören die Kontaktdaten des Meldenden und die Bestätigung dazu, dass seine Angaben nach bestem Wissen richtig sind.
Wer das Urheberrecht bei Instagram durchsetzen möchte, sollte außerdem sämtliche erreichbaren Beweise sichern. Dazu gehören Screenshots des Beitrags, die vollständige URL, das Veröffentlichungsdatum und die sichtbaren Angaben des Profils. Originaldateien, Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder ältere Veröffentlichungen mit korrekter Namensnennung können die eigene Rechtsposition untermauern. Das Gericht verlangt solche Belege zwar nicht zwingend schon für den ersten Hinweis. In einem späteren Streit muss der Rechteinhaber seine Berechtigung aber nachvollziehbar darlegen können.
Bei grenzüberschreitenden Veröffentlichungen ist zusätzlich zu erklären, weshalb die Nutzung wirtschaftliche Folgen in Deutschland entfaltet. Hilfreich können Angaben zu deutschen Kunden, Lizenzverträgen, betroffenen Absatzmärkten oder einer inländischen Fachöffentlichkeit sein. Für das Urheberrecht bei Instagram genügt die theoretische Erreichbarkeit des Posts regelmäßig nicht. Je genauer der wirtschaftliche Nachteil beschrieben wird, desto besser lässt sich der erforderliche Inlandsbezug begründen.
Bedeutet das Urteil eine weltweite Geltung deutschen Rechts?
Das Urteil macht deutsches Urheberrecht nicht zu einem global anwendbaren Regelwerk. Der bestätigte Verbotstenor bezog sich ausdrücklich auf die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung innerhalb Deutschlands. Die Plattform muss den Beitrag daher nicht allein aufgrund dieser Entscheidung überall auf der Welt entfernen. Technisch könnte sie den Zugriff aus Deutschland beschränken, sofern der Inhalt in anderen Staaten weiterhin rechtmäßig abrufbar sein sollte.
Das Urteil zum Urheberrecht bei Instagram verhindert vielmehr, dass sich ein Plattformbetreiber allein wegen der Sprache oder Herkunft eines Accounts jeder deutschen Verantwortlichkeit entzieht. Liegen erkennbare Auswirkungen auf die wirtschaftliche Tätigkeit eines Urhebers in Deutschland vor, kann ein Unterlassungsanspruch auch bei einem überwiegend ausländischen Profil bestehen. Die Entscheidung bleibt dennoch ein Ergebnis des konkreten Eilverfahrens und ist laut veröffentlichter Urteilsfassung anfechtbar.
Urheberrecht bei Instagram: Konsequenzen für Kreative und Unternehmen
Das Frankfurter Urteil verbessert die Möglichkeiten professioneller Bildurheber, gegen grenzüberschreitende Rechtsverletzungen vorzugehen. Es zeigt zugleich, dass eine Plattform einen schlüssigen Hinweis nicht deshalb unbeachtet lassen darf, weil der Fotograf zunächst keine Beweisakte übermittelt oder nicht das vorgesehene Formular benutzt hat. Erkennbare Zweifel müssen zum Anlass für Nachfragen und eine tatsächliche Überprüfung genommen werden.
Für Fotografen, Agenturen, Designer und Unternehmen folgt daraus, dass Schnelligkeit und Genauigkeit entscheidend bleiben. Wer das Urheberrecht bei Instagram durchsetzen will, sollte den Post vollständig dokumentieren, seine Rechte verständlich darlegen und die Verbindung zum deutschen Markt konkret erläutern. Das Urteil senkt nicht die Anforderungen an eine sorgfältige Anspruchsbegründung.

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