Sekundäre Darlegungslast im Filesharing, Kaminzimmer und ein Belgier!
Abmahner wissen (höchstens!), ob ein Internetanschluss zum Filesharing benutzt wurde, aber nicht wer wirklich Filesharing betrieben hat. War es der angeschriebene Ehemann, die Tochter zu Besuch oder der Sohn, der seit Beginn der Pubertät nicht sein Zimmer verlassen hat? Der Abmahner weiß dies nicht....