LG Saarbrücken v. 28.1.2008: Keine Herausgabe der Adressen an die Abmahner
Das LG Saarbrücken (Az.: 5 (3) Qs 349/07) hat in einem Beschluss v. 28.1.2008 entschieden, dass den Auskunftsbegehren der Musik-/ Porno-/ Computerspiel-Industrie nicht nachgekommen werden muss. Diese Entscheidung liegt auf der jüngeren Linie der Justiz, den Massenabmahnungen entgegenzutreten....