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Gutsch und Schlegel Abmahnung

Anmerkung dieser Beitrag hieß früher Sasse und Partner Abmahnung. Die Kanzlei Sasse und Partner hat allerdings ihre Firma geändert (so entnommen einem aktuellen Schreiben). Auf der Internetseite der Kanzlei Sasse und Partner heißt es dazu:

„Die Partner der Kanzlei Sasse & Partner haben einvernehmlich beschlossen sich zu trennen. Dr. Florian Bachelin, Helge Sasse und Andreas Lichtenhahn scheiden aus der Partnerschaft aus und sind ab 1. August 2016 gemeinsam als Sasse, Bachelin und Lichtenhahn Rechtsanwälte Partnerschaft mbB weiterhin an den Standorten Berlin und München tätig. Dr. Hans-Martin Gutsch und Thomas Schlegel führen die Partnerschaft am Hamburger Standort unter dem Namen Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft fort. Für die Mandanten wird sich nichts ändern. Auch weiterhin werden alle Anwälte beider Kanzleien in der gewohnten Weise für sie ansprechbar sein und sich für sie einsetzen. Laufende Mandate werden fortgesetzt.“

Aus diesem Grund wird der Artikel nun unter Gutsch und Schlegel Abmahnung geführt, weil diese – soweit ersichtlich den Filesharing Bereich fortführen. Noch ist nicht hundertprozentig klar, dass auch neue Abmahnungen unter Gutsch und Schlegel ausgesprochen werden, es spricht aber einiges dafür.

Viele Abgemahnte sind nach Erhalt einer Gutsch und Schlegel Abmahnung geschockt. Die kurzen Fristen, die hohe Summen, die in einer Sasse und Partner Abmahnung genannt sind, und nicht zuletzt die Forderung nach einer Unterlassungserklärung stellt eine Vielzahl von Problemen dar. Sasse und Partner   (siehe dazu die Einführung) ist zunächst keine „Abmahnkanzlei“. Zwar wurden durch die Kanzlei in der Vergangenheit eine Vielzahl von Abmahnungen gerade im Bereich Filesharing (aber auch bei Bootlegs war die Kanzlei nicht untätig) ausgesprochen, dennoch war dies soweit ersichtlich nie alleiniger Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit. Nach unserer Schätzung hat die Kanzlei Sasse und Partner am meisten Abmahnungen wegen der Serie „The walking Dead“ ausgesprochen.  Wie man mit einer Gutsch und Schlegel umgehen kann, soll die folgende Darstellung beantworten.

Wer steht hinter der Gutsch und Schlegel Abmahnung – vormals Sasse und Partner Abmahnung?

Sasse und Partner Rechtsanwälte vertraten oder vertreten unter anderem die rechtlichen Interessen von Firmen wie

  • AFM Records GmbH
  • Atlantic Streamholding LLC
  • Boje Buck Produktion GmbH
  • Edel Germany GmbH
  • Mindbase Music Management
  • Play It Again Sam SPRL
  • Roadrunner Records GmbH
  • Splendid Film GmbH
  • WVG Medien GmbH
  • Hannibal Classics Inc

Im Auftrag dieser Kanzleien werden Abmahnungen versendet in diesen heißt es:

„Über ihren Ihren Internetanschluss wurde das Filmwerk (z.B. The Walking Dead) anderen Nutzern von Filesharing-Systemen zum Download angeboten.“

In der  Sasse und Partner Abmahnung – nunmehr Gutsch und Schlegel Abmahnung wird behauptet, dass diese IP-Adresse zum genannten Zeitpunkt dem Internetanschluss zugeordnet werden konnte und fordert, dass die Datei „unverzüglich und dauerhaft“ vom Computer bzw. Festplatte  zu entfernen ist.

httpv://www.youtube.com/watch?v=WXv7V8o2QW4

Was fordert die Kanzlei Gutsch und Schlegel in ihren Abmahnungen wegen Filesharing?

Im wesentlichen geht es um zwei Punkte, nämlich erstens die Abgabe einer Unterlassungserklärung und zweitens um Schadensersatz.

Sasse und Partner Unterlassungserklärung – bzw. nunmehr Gutsch und Schlegel Abmahnung

Um die Angelegenheit zu erledigen, besteht die Kanzlei in der Sasse und Partner Abmahnung auf eine unterschriebene, strafbewehrte Unterlassungserklärung, die sicherstellt, dass der Abgemahnte das Werk nicht mehr illegal verbreitet. In den Abmahnungen (Stand Oktober 2013) für die Serie „Walking Dead“  war der Sasse und Partner Abmahnung allerdings keine Unterlassungserklärung als Entwurf beigefügt. Statt dessen führen Sasse und Partner in der Abmahnung aus: „Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die vermutete Wiederholungsgefahr nur durch die Vorlage einer hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden kann und Sie das Risiko einer falschen Fomulierung tragen.“ Es ist Empfängern einer Abmahnung dringend anzuraten, die Unterlassungserklärung in Abstimmung mit anwaltlicher Hilfe vorzunehmen und nicht selber zu versuchen eine solche zu erstellen. In aktuellen Abmahnungen z.B. wegen des Films „Tokarev – Die Vergangenheit stirbt niemals“ hat die Kanzlei Sasse und Partner übrigens eine Unterlassungserklärung beigelegt, auf der zwei Varianten enthalten sind (Täter- und Störer Variante). Da gilt es dann die richtige zurückzusenden. Diese Vorgehensweise ist dann auch für die Walking Dead Abmahnungen übernommen worden. Das enstprechende Blatt sieht dann ähnlich aus wie folgt:

I=> ACHTUNG: Bitte nur Variarite 1 ODER Variante 2 unterzeichnen! <=I

Variante 1: Unterlassungsverpflichtungserklärung für den Fall der Täterhaftung
Herr XY, Mustergasse 21 – 25, 012347 Musterstadt,
(im folgenden „xy“ genannt)
verpflichtetsich gegenüber der
Splendid Film GmbH, Alsdörfer Str. 3, 50933 Köln,
(im folgenden „Splendid“ genannt)
hiermit unbedingt und unwiderruflich, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen
Vertragsstrafe in einer von Splendid zu bestimmenden Höhe, deren Überprüfung in das Ermessen des
örtlich zuständigen Amts- oder Landgerichts gestellt wird, zu unterlassen, das Werk “
…“ ohne die erforderliche Einwilligung der Splendid im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
Musterstadt, den———–
XY
X··············-X················X·················X·················X·················X·················X·················X
Variante 2: Unterlassungsverpflichtungserklärung für den Fall der Störerhaftung
Herr XY, Mustergasse 21 – 25, 012347 Musterstadt,
(im folgenden „xy“ genannt)
verpflichtet sich gegenüber der
Splendid Film GmbH, Alsdorfer Str. 3, 50933 Köln,
(im folgenden „Splendid“ genannt)
hiermit unbedingt und unwiderruflich, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen
Vertragsstrafe in einer von Splendid zu bestimmenden Höhe, deren Überprüfung in das Ermessen des
örtlich zuständigen Amts- oder Landgerichts gestellt wird, zu unterlassen, es Dritten zu ermöglichen, das
Werk „….z“ ohne die erforderliche Einwilligung der Splendid im Internet öffentlich
zugänglich zu machen.
Musterstadt, den—‚———-
XY

Geldforderung in der Gutsch und Schlegel Abmahnung

In einer Abmahnung für eine Serie beziffert die Kanzlei Sasse und Partner nunmehr Gutsch und Schlegel ihren möglichen Aufwenungsersatzanspruch auf über 970,00 EUR (inwieweit dies mit der ab 9.10.2013 geltenden Rechtslage in Einklang steht ist noch zu klären) sowie den möglichen Schadensersatz auf 500,00 EUR was eine Gesamtforderung von über 1.470,00 EUR bedeutet würde,  dann wird ein pauschales Vergleichsangebot in Höhe von 800,00 EUR unterbreitet. In einer Sasse und Partner Abmahnung aus dem Januar 2014 argumentiert die Kanzlei Sasse und Partner gegen die Kostendeckelung der Anwaltskosten wie folgt:

Die Regelung aus § 97a Absatz 3 Satz 2 UrhG, die Rechtsanwaltsgebühren auf einen Gegenstandswert von nur EUR 1.000,- begrenzt, ist nach unserer Auffassung nicht anwendbar. Eine solche wäre vorliegend schon angesichts der Schwere des Rechtsverstoßes unbillig, wie ein wertender Vergleich des vorliegenden Rechtsverstoßes mit Urheberrechtsverletzungen, die der Gesetzgeber der Regelung aus § 97a Absatz 3 Satz 2 UrhG (wie z.B. einer nicht genehmigten Nutzung eines Stadtplanausschnittes im Internet oder einem unberechtigten öffentlichen Zugänglichmachen eines Liedtextes oder des Anbietans eines einzigen Musiktitels) zugrunde gelegt hat, zeigt. Eine Gleichbehandlung solcher Fälle mit dem vorliegenden Sachverhalt, bei dem das Werk „Outpost Operation Spetsnaz“, das noch nicht einmal auf DVD und/oder auf BluRay veröffentlicht worden ist, der Allgemeinheit unberechtigt zum Download angeboten wird, wäre ganz offensichtlich unbillig im Sinne des Gesetzes.

Ähnlich argumentiert die Kanzlei Sasse und Partner bei den Abmahnungen wegen der Serie „Walking Dead“ für WVG Medien. Meine Bedenken gegen diese Argumentation habe ich bereits in einer Analyse einer Sasse und Partner Abmahnung hier mitgeteilt. Es gilt abzuwarten, wie die Rechtsprechung diesen Sachverhalt künftig beurteilen wird.

Generell ist anzumerken, dass wie wohl jede Kanzlei auch Sasse und Partner in der Vergangenheit „Rückschläge“ erleiden musste. Das regelmäßig beauftragte Überwachungsunternehmen Guardaley war zumindest in der Vergangenheit nicht unumstritten. Diese Altlasten sind freilich auf eine Gutsch und Schlegel Abmahnung übertragbar.

Sasse und Partner Gerichtsverfahren – zukünftig Gutsch und Schlegel Gerichtsverfahren

Die Kanzlei Sasse und Partner ist weiterhin am Amtsgericht Hamburg aktiv, und verfolgt eine Vielzahl von Abmahnungen bei Zurückweisung der Forderungen durch die Abgemahten auch gerichtlich. Seit dem 9.10.2013 kann die Kanzlei Sasse und Partner – bzw. nun die Kanzlei Gutsch und Schlegel aber nicht mehr alle Abgemahnten – unabhängig von deren Wohnort – in Hamburg verklagen, weil der fliegende Gerichtsverfahren  abgeschafft wurde.Uns wurden seit der Aufhebung des fliegenden Gerichtsstandes aber auch schon Filesharing Klagen aus Köln oder eher unbekannteren Gerichten vorgelegt. Ob es überhaupt möglich ist, alle Abgemahnten zu verklagen, welche eine Sasse und Partner Abmahnung erhalten haben, erscheint gleichwohl unwahrscheinlich. Nachdem die Kanzlei Sasse und Partner aber über einige Anwälte verfügt und auch in der Vergangenheit als eine der ersten Kanzleien konsequent Gerichtsverfahren wegen Filesharing geführt hat, ist äußerst wahrscheinlich, dass  an dieser Kanzleiphilosophie – vorausgesetzt die Mandanten wie z.B.  Splendid Film und WVG Medien – festgehalten werden wird.

Gerne verschickt die Kanzlei Sasse und Partner an zahlungsunwillige Abgemahnte entsprechende Hinweise des Amtsgerichts Hamburg aus anderen Verfahren. Die Rechtsprechung des Amtsgerichts Hamburgs ist als streng zu bezeichnen, allerdings ist es keineswegs so einseitig wie dies im Internet gern suggeriert wird.

Wenn Sie eine Gutsch und Schlegel Klage im Auftrag einer der Mandanten von Sasse und Partner wie zum Beispiel:

  • Fa. Play It Again Sam SPRL, Rue de Veeweyde 90, 1070 Brüssel, Belgien
  • Senator Film Verleih GmbH, Schönhauser Allee 53, 10437 Berlin
  • Senator Home Entertainment GmbH, Schönhauser Allee 53, 10437 Berlin
  • WVG Medien GmbH,Neumühlen 17, D-22763 Hamburg
  • Firma Splendid Film GmbH, Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln
  • Tonträger Piraterie:
    Iron Maiden Holdings Ltd. und Pink Floyd Music Ltd.

erhalten haben, können wir Ihnen auch im Gerichtsverfahren beistehen.

httpv://www.youtube.com/watch?v=yNUsI_2g_ro

Das klügste Vorgehen ist sicherlich sich aber schon vor Erhalt einer Klage zu informieren und beraten zu lassen. Rufen Sie uns gern an, wenn Sie eine Sasse und Partner Abmahnung erhalten haben. Dann kann die Angelegenheit im Zweifel am Günstigsten beendet werden. Rufen Sie uns an, wir helfen schnell und unkompliziert.

Warum Dr. Wachs bei einer Gutsch und Schlegel Abmahnung beauftragen?

Die Anwälte der Kanzlei Dr. Wachs beschäftigen sich seit Jahren sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich mit Abmahnungen von Sasse und Partner, dieser Erfahrungsschatz kommt ausschließlich unseren Mandanten zu Gute. Außerdem haben Dr. Wachs Rechtsanwälte

  1. eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich vor Gericht bei Filesharing Abmahnungen von unterschiedlichsten Kanzleien vertreten sowohl vor den Amts- als auch vor Landgerichten;
  2. stehen wir aber auch mit unser jahrelangen außergerichtlichen Erfahrung bei Filesharing Abmahnungen allgemein und Sasse und Partner Abmahnungen im Besonderen zur Seite;
  3. sind wir seit Gründung erfolgreich als Kanzlei im Urheberrecht tätig und unsere drei Anwälte haben eine Erfahrung im Bereich der Vertretung gegen Filesahring Abmahnungen gesammelt wie er bundesweit bei nicht einmal einer handvoll Kanzleien vorhanden ist.
  4. bieten wir eine kurze kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrer Gutsch und Schlegel Abmahnung unter 040 411 88 15 70

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