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Haas und Kollegen – Infoscore – Klagen

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Im Moment ist es nicht zu überhören, dass die Kanzlei Haas und Kollegen für verschiedene Rechteinhaber Klagen an unterschiedlichen Gerichten eingereicht hat. Die Klage, die derzeit verwendet wird, ist offenbar immer ähnlich. Mir liegen zwei nahezu identische Klagen für unterschiedliche Rechteinhaber vor. Überspitzt formuliert wird in der derzeit verwandten Klage auf den Nachweis der behaupteten Rechtsverletzung ähnlich viel Raum verwendet wie auf den Nachweis der Begründetheit der Inkassokosten. Es ist wohl sicher davon auszugehen, dass die Kanzlei Haas und Kollegen hier in den nächsten Wochen und Monaten noch nachbessern muss und auch wird.

Wegen zweier E-Mail-Anfragen von Kollegen heute am späten Abend teile ich gerne mit: Für einen kollegialen Austausch bin ich immer zu haben und will auch hier gerne erläutern, welche Punkte ich  regelmäßig für angreifbar halte:

1. Rechteinhaberschaft

2. Angreifbarkeit der Ermittlungsmethoden

3. Nachweis der konkreten Rechtsverletzung

4. Reichweite nach § 19 a UrhG

5. Allgemein: Störerhaftung

Im Einzelfall gilt es, diese Liste noch deutlich zu erweitern und mit Leben zu füllen. Ich empfehle außerdem im Zweifel, ein Privatgutachten erstellen zu lassen. Sehr versiert in der Materie ist Herr Diplom Informatiker Holger Morgenstern:  http://www.gutachten.info/ .

Ich vertrete generell gerichtlich in Tauschbörsenverfahren, weise aber darauf hin, dass ich Abgemahnte, die ich auch schon außergerichtlich vertreten habe, klar bevorzuge. Abgemahnte, die ich nicht außergerichtlich vertreten habe, kann ich gerichtlich leider nur vertreten, falls es mir zeitlich möglich ist und gegen ein angemessenes Pauschalhonorar. Damit möchte ich mich bei denjenigen bedanken, die mir auch schon außergerichtlich ihr Vertrauen ausgesprochen haben.

Der Vollständigkeit halber teile ich aber gern mit, dass in den Foren offenbar an einer Musterklageerwiderung gearbeitet wird. Sobald etwas entsprechendes veröffentlicht wird, will ich gerne auch darauf verweisen. Ich wünsche auf jeden Fall viel Erfolg mit diesem spannenden Projekt.

Für Rückfragen etwa bei Erhalt einer entsprechenden Klage stehe ich gern zur Verfügung.

Ihr

Dr. Alexander Wachs 

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