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Abmahnung U+C Rechtsanwälte für DigiProtect

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Die Kanzlei U+C aus Regensburg (früher KUW) mahnt Urheberrechtsverletzungen von Tauschbörsennutzungen im Internet ab. Die Kanzlei U+C mahnt besonders vermehrt erotische Filmwerke ab. Im Vergleich zu früheren Abmahnungen sind bei den seit einigen Monaten versandten Abmahnungen einige Änderungen erkennbar. Die folgende Darstellung beschäftigt sich damit ausfühlicher.

– Höhe des Vergleichsbetrages
Während die Kanzlei  U+C in der Vergangenheit Vergleichsbeträge von 250,00 EUR geltend machte, wird nun wohl schwerpunktmäßig für die DigiProtect GmbH abgemahnt. Die Forderung beträgt bei Abmahnungen für die DigiProtect 650,00 EUR. Während die Kanzlei U+C früher vermehrt deutsche Rechteinhaber vertreten hat, betreffen die neuen Abmahnungen für DigiProtect vornehmlich amerikanische Werke. Der Grund für den Anstieg der Forderung kann wohl nur die DigiProtect erläutern.

– Ermittlungen der Klarnamen aus der IP-Adresse
Während die Kanzlei U+C früher Strafanzeigen gegen Unbekannt stellte, woraufhin die Staatsanwaltschaften die Klarnamen bei den Providern abfragten, um dann über eine Akteneinsicht an die ermittelten Daten zu gelangen und daraufhin abzumahnen, ist dieser Weg seit Ende letzten Jahres am Widerstand der Staatsanwaltschaften gescheitert. Die Staatsanwaltschaften ermitteln nunmehr regelmäßig nur noch, wenn mehrere hundert Dateien zur Verfügung gestellt werden.

Diese Beschränkung wird auch damit begründet, dass die Industrie nunmehr einen eigenen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG gegenüber dem Provider hat. Im Rahmen dieses Auskunftsanspruchs prüft ein Richter, ob der Provider die Daten herausgeben muss. Wann eine entsprechende Pflicht besteht, wird unterschiedlich beurteilt. Das für die Telekom zuständige Landgericht Köln zeichnet sich aber durch eine sehr rechteinhaberfreundliche Rechtsprechung aus.

Im Umkehrschluss bedeutet dies: wenn in der Abmahnung der Verweis auf § 101 Abs. 9 UrhG erfolgt, hat das Verfahren regelmäßig kein strafrechtliches Nachspiel.

– Unterlassungserklärung
Die beigefügte Unterlassungserklärung ist zu weit gefasst und darf so nicht abgegeben werden, damit nicht in Zukunft befürchtet werden muss, unbeabsichtigt gegen die Unterlassungserklärung zu verstoßen und dann ruiniert zu sein. Im Falle eines Verstoßes müssten sonst 5.100,00 EUR pro Verstoß gezahlt werden.

– Beweissicherung
Die Beweissicherung für die Abmahnung von Werken der DigiProtect GmbH führt die DigiTracing GmbH durch. Über die Art der Beweissicherung ist mir noch nichts bekannt. Die DigiTracing scheint aber ein exklusiver Partner der DigiProtect zu sein.

– Besonderheiten
Bei erotischen Werken ist es regelmäßig so, dass nicht nur ein Werk heruntergeladen wird, sondern auch mehrere. Wenn Sie also befürchten, dass Ihr W-lan Anschluss für Rechtsverletzungen Dritter missbraucht wurde, oder sonst befürchten, dass mehrere Werke heruntergeladen wurden, ist es besonders wichtig, sicherzustellen, dass Sie sich vor Folgeabmahnungen (also Abmahnungen wegen anderer Filmwerke) schützen.

Fazit:
Die nicht unbeträchtliche Höhe der Forderung, die Reichweite der Unterlassungserklärung und die Gefahren auch gegen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung zu verstoßen, gebieten eine anwaltliche Beratung. Besonders gefährlich sind sog. Folgeabmahnungen, die nicht unbeträchtliche Mehrkosten entstehen lassen. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kurzen kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung durch den Unterzeichner.

Ihr

Dr. Alexander Wachs

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