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Marco Schiek Abmahnung für Purzel Video – Anwälte mahnen Anwälte ab?

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Neuerdings mahnt nun auch der Rechtsanwalt Marko Schiek für die Purzel Video GmbH ab. Gegen diese Abmahnung lässt sich Einiges vortragen, so wird ein zweifellos völlig überhöhter Betrag von 1.228,60 EUR gefordert. Auch wird die Geldempfangsvollmacht für die Purzel Video GmbH nicht anwaltlich versichert. Daneben ist folgender Passus rechtlich unsauber: „Bei der Festsetzung des Streitwerts [Hervorhebung durch den Unterzeichner] zur Ermittlung dieser Kosten wird regelmäßig der Beitrag zu Grunde gelegt, den meine Mandantin erhalten hätte wenn die Berechtigung zum Vervielfältigen Verbreiten und öffentlichen Zugänglichmachen vorgelegen hätte. Eine solche weltweite Lizenz liegt im fünfstelligen Bereich. In vergleichbaren Fällen haben die Gerichte den Streitwert mit 30.000,00 Euro beziffert. “

Hier wird der Schadensersatz nach der Lizenzanalogie und der Unterlassungsstreitwert unsauber von RA Schiek vermengt.

Das sind auch Punkte, die man – neben einigen anderen – schön als Vertreter von abgemahnten Verbrauchern darstellen kann. Schwach finde ich in Werbe-Artikeln auf anwalt.de und anderen Portalen mittelbar die Kompetenz des Kollegen anzuzweifeln, nur weil er nicht in einer Großstadt ansässig ist. Ebenfalls für schlechten Stil halte ich es, in Beiträgen zu Werbezwecken zu schreiben, ein Anwalt „lasse sich herab“. Da hilft dann auch der Hinweis auf das Grundgesetz nicht mehr.

Ebenso wenig finde ich es angemessen, Kollegen für „nicht die Sachlichkeit wahrende Werbeartikel“ abzumahnen. Hier scheint bei beiden Kanzleien das Temperament durchgegangen zu sein. Auf der anderen Seite ist es bestimmt schwierig, mit dem Abmahnen aufzuhören, wenn man schon mal dabei ist…

Da will ich dann doch mal zum Abschluss meine Mutter zitieren: „Bis einer heult“.

Ihr

Dr. Alexander Wachs

PS: Der zweite Teil des Artikels wird in absehbarer Zeit gelöscht, er ist eigentlich eher zur Belustigung meiner Vielzahl an mitlesenden Kollegen gedacht.

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