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Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützer Werke – „Sprechstunde“ bei Dr. Wachs am 1. Mai 2010

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Wer über den Begriff „unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke“ auf diese Seite gelangt, wird aller Wahrscheinlichkeit nach eine Abmahnung von der Kanzlei Negele Zimmel Kremer Greuter erhalten haben. Es ist im Moment sehr auffällig, dass die Kanzlei Negele pp offenbar eine Vielzahl von Abmahnungen verschickt. Besonders hervorzuheben ist, dass in den letzten Monaten die Abmahnungen für klassische Horror-Filme und Action-Filme immer weiter zunehmen.

Nach meiner Meinung hängt dies auch damit zusammen, dass in vielen Lizenzverträgen, die Lizenzgeber gegenüber dem Lizenznehmer verpflichtet sind, gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Seitdem es den zivlrechtlichen Auskunftsanspruch gibt und das LG Köln eine sehr rechteinhaberfreundliche Auslegung hinsichtlich des Auskunftsanspruchs pflegt, ist diese Klausel in den Lizenzverträgen in Bezug auf Tauschbörsenverletzungen plötzlich sehr viel wichtiger geworden. Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch könnte also – etwas polemisierend – wegen der hohen Praktikabilität dazu führen, dass die Abmahnungen steigen. Eine zugegeben provokante These.

Falls Sie eine Abmahnung  erhalten haben, oder das oben genannte Thema mit mir besprechen möchten, können Sie mich hierzu gerne am 1. Mai von 10:00 Uhr bis ca. 14:00 Uhr anrufen. Nach 14:00 Uhr wird die Kanzlei an diesem Samstag kurzfristig wegen der Wartung der Telefonanlage nicht erreichbar sein. Falls entsprechende Nachfrage besteht, werde ich im Laufe des Samstagsvormittags sonst hier kurzfristig eine Ausweichnummer mitteilen. Am Montag ist natürlich alles wieder beim Alten.

Ansonsten will ich gerne mitteilen, dass ich Ihnen selbstverständlich auch unter der Woche zu einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung über die Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen zur Verfügung stehe.

Ihr

Dr. Alexander Wachs

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Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70

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