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Internetgerücht: Helene Fischer – Für einen Tag Abmahnung

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Beim Surfen bin bin ich heute auf ein interessantes Gerücht gestoßen, danach soll das Album der Sängerin „Helene Fischer – Für einen Tag“ abgemahnt werden. Das wäre aus mehreren Gründen bemerkenswert:

1. Abmahnung durch die Kanzlei Rasch

Die Abmahnung soll durch die Kanzlei Rasch ausgesprochen worden sein. Das wäre insofern überraschend, als die Kanzlei Rasch in den letzten Monaten oder gar Jahren (?) weniger durch vermehrte neue Abmahnungen auf sich aufmerksam gemacht hat, sondern vielmehr weit überwiegend alte Verfahren zu beenden suchte. Mit anderen Worten im wesentlichen nur noch bereits ausgesprochene Abmahnungen abarbeitete. Viele Beobachter der „Abmahnszene“ hatten sich ohnehin gefragt, wohin die Reise der Kanzlei Rasch geht, als schließlich über Filesharing immer weniger Verletzungen im Internet stattfinden. Die Antwort scheint zu sein: Back to the roots.

2. Helene Fischer – Für einen Tag Abmahnung im Auftrag von EMI Music Germany GmbH & Co. KG?

Noch deutlich überraschender ist, dass die Helene Fischer – Für einen Tag Abmahnung im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG ausgesprochen worden sein soll. Zwar hat die Kanzlei in der Vergangenheit die „Grande Dame“ der Major Labels bereits vertreten, aber nach meiner Kenntnis hier sogar sogar schon deutlich länger als bei Universal Music keine neuen Abmanungen mehr ausgesprochen.

3. Wer lädt noch Musik über Tauschbörsen?

Wie bereits angedeutet sind Tauschbörsen wohl mittlerweile ziemlich out. Wer heutzutage noch Tauschbörsen nutzt, ist entweder technisch absolut unbedarft oder ein Kind (oder beides). Tauschbörsen sind auch wirklich überflüssig. Sogar ich habe mittlerweile einen Google Music account und streame über ein monatliches Abo „Hintergrund Musik“. Das ist schon wirklich komfortabel. Von dem Album Helene Fischer – Für einen Tag habe ich sogar einen Song gekauft namentlich „Die Hölle morgen früh“.
Wenn nun Abmahnungen von der Kanzlei Rasch verschickt werden, wird es mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 % keine Powersauger (diesen Terminus gibt es wirklich) treffen, sondern vielmehr die, die vielleicht nur mal reinhören wollten (Alte) oder dachten, da wird man schon nicht erwischt (Kinder).

4. Was tun bei einer Helene Fischer – Für einen Tag Abmahnung?

Wenn Sie eine Helene Fischer – Für einen Tag Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gern bei uns melden, wir vertreten seit Jahren Mandanten aus ganz Deutschland und werden auch Sie unterstützen. Wir haben schon einige Gerichtsverfahren „gegen die Kanzlei Rasch“ gewinnen können, und können daher realistisch einschätzen, ob es Sinn macht auf eine Reduzierung der geforderten Summe hinzuwirken oder die Forderung sogar ganz zurückzuweisen. Informieren Sie sich auch hier über die Rechtslage.

Haben Sie Fragen?

Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70

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