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Ohne Anwalt vor Gericht: Wie richtig verhalten?

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Aufgrund der Vielzahl von Gerichtsverfahren entscheiden sich einige Beklagte sich selber vor Gericht zu vertreten. Vor den Amtsgerichten ist das auch – anders als vor den Landgerichten – erlaubt.   Zunächst vorangestellt: Die meisten RichterInnnen versuchen Naturalparteien (nicht anwaltlich Vertretene) zu helfen, teilweise mit dem Holzhammer. „Sich-Selbst-Vertretende “ sollten folgendes beherzigen:

1. Hören Sie dem Richter zu.
Auch wenn Sie aufgeregt sind bzw. extrem gestresst, versuchen Sie sich darauf zu konzentrieren, was der Richter sagt und das  Gesagte nachzuvollziehen.

2. Schwätzen Sie keinen Unsinn
Einige Beklagte versuchen oftmals ein Plädoyer zu halten, das – auch wenn die Richter milde nicken und zuhören – keinen interessiert. Es ist wirklich völlig unerheblich, ob Sie im Internet gelesen haben, dass „das eh alles Abzocker sind“, oder was „google“ sonst noch so hervorgezaubert hat. Das Gericht entscheidet nur über Ihren Fall.

3. Tragen Sie zur Sache vor
Die Richter und die gegnerischen Anwälte haben ALLES, was sie in einer Internetrecherche in Foren gefunden haben, am SELBEN TAG schon zwei Mal gehört. Nutzen Sie die Möglichkeit zu Ihrem Fall vorzutragen, warum Sie die behauptete Rechtsverletzung nicht begangen haben. Ob Ihr Nachbar auch eine Abmahnung bekommen hat, oder dass „bekannt ist, dass…“ ist in 99,99 % der Fälle unerheblich.

4. Treten Sie höflich auf
Sie sollen nicht unterwürfig sein. Wenn Sie das Gericht mit „Herr/Frau Richter“ ansprechen, machen Sie nichts falsch. Das „Hohe Gericht“ gibt es nur im Fernsehen. Betrachten Sie den Richter wie den strengen Erdkunde Lehrer aus der Schulzeit, da liegen Sie eigentlich immer ganz gut.

5. Glauben Sie nicht, dass Sie cleverer sind (insbesondere Technik)
Der Richter muss nicht HTML programmieren können, um der Klage gegen Sie stattzugeben. Die Richter können sich das in Sonderfällen benötigte technische Verständnis extrem schnell aneignen. Ansonsten verfügen die Meisten der ständig mit diesen Themen befassten Richter natürlich über das nötige Grundverständnis. Es ist nicht nötig, dass ein Richter den „Vuze Client“ von „Azureus“ unterscheiden kann. Lassen Sie daher die Attitude, „ich erkläre dem Richter jetzt mal wie das technisch wirklich läuft“ zu hause. Wenn Sie etwas beizutragen haben, was in ihrem Fall technisch zu berücksichtigen ist, schreiben Sie das in den Schriftsatz und in der mündlichen Verhandlung reißen Sie das Thema kurz an, und schauen, ob der Richter darauf „anspringt“, wenn nicht, haken Sie es ab.

Fazit:

Wenn Sie auf anwaltliche Vetretung verzichten, wird es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf einen Vergleich hinauslaufen, dessen Höhe sich an Ihrem Vortrag orientiert. Die mündliche Verhandlung ist sicherlich nicht so unangenehm, wie sich pessimistischere Zeitgenossen dies vorstellen, allerdings sollte der Beklagte auch nicht erwarten mit zwei Ausdrucken aus dem Internet und einem wilden Vortrag zu der Abzocke beim Filesharing siegreich aus dem Gericht getragen zu werden.
Mir ist im Übrigen auch kein Fall bekannt, bei dem eine Naturalpartei (nicht anwaltlich vertretener Beklagter) einen Prozess gewonnen hätte – und es wurden schon sehr sehr viele Abgemahnte verklagt. Wer sich also den Stress nicht antun möchte und eine Chance  haben möchte den Prozess zu gewinnen, sollte anwaltliche Vertretung erwägen. Der einzige Nachteil – überschaubare Kosten – wird durch die Vorteile klar aufgehoben. Wir – Dr. Wachs Rechtsanwälte – haben für unsere Mandanten u.a. Filesharing Verfahren vor dem Amtsgericht München, Amtsgericht Berlin Charlottenburg, Amtsgericht Leipzig und dem Amtsgericht Hamburg gewonnen. Natürlich können wir nicht alle Verfahren gewinnen, aber unsere Erfahrung wird Ihre Position sicher verbessern. Sprechen Sie uns an.

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