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Forderung von ROBA Music Verlag durch Mathé Law Firm erhalten?

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Mathé Law Firm für den ROBA Music Verlag GmbH

Forderung der Mathé Law Firm für den ROBA Music Verlag GmbH wegen Instagram erhalten? Immer mehr Influencer, Creator und Selbstständige erhalten anwaltliche Schreiben, weil sie Musik aus der Instagram-Mediathek in ihren Videos verwendet haben. Aktuell geht der ROBA Music Verlag GmbH, vertreten durch die Mathé Law Firm aus Hamburg, gegen solche Nutzungen vor. Wir erklären, wie diese Schreiben aufgebaut sind, welche Beträge gefordert werden – und worauf Sie achten sollten, bevor Sie zahlen.

Worum geht es bei diesen Schreiben?

Der ROBA Music Verlag macht geltend, Inhaber von Nutzungsrechten an bekannten Kompositionen zu sein – im uns vorliegenden Fall an der Komposition „Let's Go", die unter anderem mit dem DJ David Guetta produziert wurde. Der Verlag bezeichnet sich als Originalverlag und stützt seine Rechteinhaberschaft auf Einträge in der GEMA-Werkdatenbank, denen er eine Indizwirkung beimisst, sowie auf Verträge mit den beteiligten Komponisten und Textdichtern.

Der Vorwurf lautet: Die Komposition sei als Musik in einem Social-Media-Video verwendet und damit öffentlich zugänglich gemacht worden, ohne dass eine entsprechende Lizenz vorliege. Aus Sicht des Verlags begründet das unter anderem urheberrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz nach den §§ 97 ff. UrhG.

Das Vorgehen der Mathé Law Firm wegen Urheberrechtsverletzung auf Instagram

Die Forderung wird nicht direkt im ersten Schreiben erhoben. Der Ablauf ist wie folgt;

Schritt 1: Die Berechtigungsanfrage der Mathé Law Firm

Am Anfang steht häufig nicht sofort eine Zahlungsaufforderung, sondern eine sogenannte Berechtigungsanfrage. Darin zeigt die Kanzlei die Vertretung des Verlags an, legt eine Vollmacht sowie einen Screenshot der beanstandeten Nutzung vor und fordert den Adressaten auf, mitzuteilen, auf welcher rechtlichen Grundlage er sich zur Nutzung der Komposition berechtigt sieht. Dafür wird eine kurze Frist gesetzt.

Wichtig zu wissen: Eine solche Anfrage klingt zunächst harmlos, dient aber dazu, Informationen zu gewinnen und den späteren Anspruch vorzubereiten. Auch der ausdrückliche Hinweis, man möge nicht telefonisch, sondern nur schriftlich antworten, ist Teil dieser Strategie.

Schritt 2: Die Zahlungsaufforderung der Mathé Law Firm für den ROBA Music Verlag GmbH

Reagiert der Betroffene, folgt das eigentliche Forderungsschreiben. Darin argumentiert die Kanzlei, der genutzte Account sei kommerziell und damit nicht mehr rein privat. Als Anhaltspunkte werden etwa herangezogen: eine Selbstbeschreibung als „Person des öffentlichen Lebens" oder „Unternehmerin", die Verlinkung zu einer Agentur sowie ein hinterlegtes Impressum.

Daraus leitet die Gegenseite ab, dass über die allgemeine Instagram-Musikbibliothek verwendete Titel unzulässig seien und bei kommerzieller Nutzung ausschließlich Musik aus der META-Sound-Collection eingesetzt werden dürfe. Sei ein anderer Titel verwendet worden, bestünden Schadensersatzansprüche.

Welche Beträge werden gefordert werden

Der Schadensersatz wird im Wege der Lizenzanalogie berechnet – also nach dem Betrag, den ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gezahlt hätte. Im uns vorliegenden Fall stellt sich die Berechnung der Gegenseite so dar:

  • Angesetzte Lizenzgebühr: 2.000,00 EUR pro Monat
  • Nutzungsdauer: 2 (angefangene) Monate (Video veröffentlicht am 22. März 2026)
  • Geforderter Gesamtbetrag: 4.000,00 EUR, zahlbar innerhalb einer kurzen Frist

Zur Begründung dieser Höhe verweist die Kanzlei auf:

  • Eigene Lizenzbeispiele des Verlags – etwa eine Lizenz über 85.000,00 EUR für 12 Monate (rund 7.083 EUR/Monat) und eine weitere über 15.000,00 EUR für 3 Monate (5.000 EUR/Monat).
  • Die Erfahrungsregeln des Verbands Deutscher Musikverlage (DMV), die für kommerzielle Image-Werbung in Deutschland eine Bandbreite von 500,00 bis 10.000,00 EUR pro Nutzungsmonat vorsehen.
  • Den Status des Titels als „Trending-Hit" mit über 119 Millionen Aufrufen bei Spotify, mehr als 23 Millionen bei YouTube und Diamant-Status in Frankreich.

Hinzu kommt die Forderung, die Komposition unverzüglich aus dem Video zu entfernen und dies schriftlich zu bestätigen.

Warum Sie nicht vorschnell auf das Schreiben der Mathé Law Firm für den ROBA Music Verlag GmbH reagieren sollten

So strukturiert diese Schreiben wirken: Viele der zentralen Punkte sind keineswegs in Stein gemeißelt, sondern angreifbar. In der Praxis stellen sich regelmäßig Fragen wie:

  • Besteht die behauptete Rechteinhaberschaft tatsächlich – und in welchem Umfang? Ein GEMA-Datenbankeintrag begründet lediglich eine Indizwirkung, keinen lückenlosen Nachweis.
  • War die Nutzung wirklich kommerziell? Die Einordnung anhand von Profilangaben ist eine Auslegung der Gegenseite, kein Automatismus.
  • Ist die geforderte Lizenzhöhe angemessen? Die Lizenzanalogie ist vom Gericht nach § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände zu schätzen – die Wunschvorstellung des Rechteinhabers ist dabei nicht maßgeblich.

Gerade die kurzen Fristen der Mathé Law Firm für den ROBA Music Verlag GmbH erzeugen Druck. Wichtig ist: Eine gesetzte Frist bedeutet nicht, dass Sie unüberlegt zahlen oder unterschreiben müssen. Häufig lässt sich die Forderung der Höhe nach reduzieren, wir prüfen aber freilich auch eine komplette Zurückweisung.

Unser Rat: erst prüfen lassen, dann handeln

Haben Sie ein Schreiben der Kanzlei Mathé Law Firm für den ROBA Music Verlagsoder eines anderen Musikverlags wegen der Verwendung von Musik in Ihren Social-Media-Videos erhalten, sollten Sie nicht ungeprüft zahlen. Reagieren Sie aber auch nicht, indem Sie das Schreiben einfach ignorieren – das kann die Lage verschlimmern. In der Sache ähnelt das Forderungsschreiben der Kanzlei eher einem direkten Tätigwerden eines Rechteinhabers wie SoundGuardian, ale einem klassischen Anwaltsschreiben wie von Frommer Legal oder IPPC LAW. Fairerweise ist aber anzumerken, dass die Kanzlei Mathé Law Firm zwar höhere Forderungen als Schadensersatz stellt als bei den genannten anderen, aber dafür eben keine Anwaltskosten geltend macht. Eine Beratung macht immer Sinn.

 

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