Direkt zum Inhalt

Abmahnung Nimrod Rechtsanwälte wegen Star Trek Voyager – Across the Unknown erhalten?

Von
Nimrod Abmahnung wegen Star Trek

Nimrod Abmahnung wegen Star Trek Voyager – wer ein solches Schreiben erhalten hat, sollte eine Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte nicht vorschnell unterschreiben oder bezahlen. Die Kanzlei macht im Auftrag der DAEDALIC Entertainment GmbH Ansprüche wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Star Trek: Voyager – Across the Unknown“ geltend. Betroffene finden bei Dr. Wachs Rechtsanwälte – Erste Hilfe bei der Nimrod Abmahnung eine schnelle anwaltliche Einschätzung.

In der Abmahnung heißt es auszugsweise:

„Unsere Mandantschaft hält die ausschließlichen deutschlandweiten Nutzungsrechte (§§ 15 ff., 31 UrhG) an dem Titel ‚Star Trek: Voyager – Across the Unknown‘.“

Weiter behauptet die Kanzlei, es sei im März 2026 über einen Internetanschluss eine Datei innerhalb eines P2P-Netzwerks herunter- und zugleich hochgeladen worden. Dazu heißt es:

„Er hat beweissicher ermittelt, dass Sie [...] folgende IP-Adresse innehatten und nachstehende Datei herunter- und hochgeladen wurde.“

Die Abmahnung stützt sich damit auf den typischen Filesharing-Vorwurf. Eine allgemeine Einordnung dazu, was bei einer Filesharing Abmahnung zu beachten ist, finden Betroffene auf der Übersichtsseite von Dr. Wachs. Nimrod beschreibt den Vorgang selbst wie folgt:

„Das Hoch- und gleichzeitige Herunterladen ist technisch bedingt.“

Auskunftsverfahren gegen den Internetprovider

Bevor der Anschlussinhaber angeschrieben wird, wird regelmäßig ein gerichtliches Auskunftsverfahren durchgeführt. In der Abmahnung heißt es:

„Wir haben mit Beschluss [...] vor dem LG Köln [...] einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG gegen Ihren Internetprovider durchgesetzt.“

Dieses Verfahren dient dazu, eine IP-Adresse einem Anschlussinhaber zuzuordnen. Daraus folgt jedoch noch nicht automatisch, dass der Anschlussinhaber die behauptete Rechtsverletzung persönlich begangen hat. Der Auskunftsbeschluss ersetzt keinen Beweis der Täterschaft. Wie man sich gegen unberechtigte Vorwürfe wehren kann, zeigt Dr. Wachs am Beispiel der Verteidigung gegen unberechtigte Filesharing-Vorwürfe.

Die gesetzliche Regelung zum Auskunftsanspruch findet sich in § 101 UrhG.

Nimrod beruft sich auf eine Vermutung der Täterschaft

In der Abmahnung wird sodann ausgeführt:

„Mit dem BGH [...] wird damit tatsächlich vermutet, dass Sie die Rechtsverletzung als Täter begangen haben.“

Diese Formulierung ist für viele Betroffene einschüchternd. Rechtlich bedeutet sie aber nicht, dass die Haftung bereits feststeht. Die tatsächliche Vermutung kann erschüttert werden, wenn weitere Personen den Anschluss nutzen konnten oder andere Umstände gegen eine eigene Täterschaft sprechen.

Auch Nimrod weist darauf hin, dass Betroffene Vortrag dazu halten sollen, ob ein Dritter die Rechtsverletzung begangen haben kann:

„Diese Vermutung können Sie nur widerlegen, wenn Sie darlegen, dass nicht Sie, sondern ein Dritter die Rechtsverletzung begangen hat.“

Genau deshalb ist eine Einzelfallprüfung entscheidend. Wer voreilig zahlt oder die beigefügte Erklärung unterschreibt, nimmt sich möglicherweise wichtige Verteidigungsmöglichkeiten. Eine erste Einschätzung gibt es bei einer Nimrod Abmahnung durch Rechtsanwalt Dr. Wachs.

Gefordert werden Unterlassung, Schadensersatz und Anwaltskosten

Nimrod macht in der Nimrod Abmahnung wegen Star Trek mehrere Ansprüche geltend:

„Danach schulden Sie unserer Mandantschaft Unterlassung, Schadensersatz und Freistellung von den Kosten unserer Beauftragung.“

Die Anspruchsgrundlage für Unterlassung und Schadensersatz findet sich in § 97 UrhG. Nimrod fordert außerdem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung:

„Wir erwarten den Eingang einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung [...]“

Die vorformulierte Unterlassungserklärung soll ausdrücklich weiter gehen

Besondere Aufmerksamkeit verdient die von Nimrod beigefügte Unterlassungserklärung. Dort heißt es ausdrücklich:

„Dieser Entwurf ist auf die Eigenschaft als Täter bezogen und geht daher über die Haftung als Störer hinaus.“

Ferner wird ausgeführt:

„Dieser Entwurf beinhaltet ferner ein Vergleichsangebot und geht auch insofern über den bloßen Unterlassungsanspruch hinaus.“

Diese Formulierungen finden sich nicht zufällig im Schreiben. Hintergrund ist § 97a Abs. 2 Nr. 4 UrhG. Danach muss eine Abmahnung ausdrücklich darauf hinweisen, wenn die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die konkret gerügte Rechtsverletzung hinausgeht.

Mit anderen Worten: Die Kanzlei weist selbst darauf hin, dass die beigefügte Erklärung weiter reicht als ein bloßer Unterlassungsanspruch. Genau deshalb sollten Betroffene vor einer Unterschrift sorgfältig prüfen lassen, welche rechtlichen Folgen mit der Erklärung tatsächlich verbunden sind.

Die beigefügte Erklärung soll also nicht nur eine mögliche Wiederholungsgefahr beseitigen. Sie ist nach dem eigenen Wortlaut der Kanzlei auf eine Täterschaft zugeschnitten und reicht damit weiter als eine Erklärung, die lediglich eine mögliche Störerhaftung absichert. Warum eine modifizierte Unterlassungserklärung häufig die bessere Wahl ist, erklärt Dr. Wachs ausführlich.

Im Vertragsentwurf heißt es:

„Der Schuldner verpflichtet sich im eigenen Namen gegenüber der Gläubigerin [...] zu unterlassen [...] Star Trek: Voyager – Across the Unknown öffentlich zugänglich zu machen.“

Wer eine solche Erklärung ungeprüft unterschreibt, übernimmt unter Umständen Pflichten, die über das zwingend Erforderliche hinausgehen. Deshalb sollte die beigefügte Unterlassungserklärung niemals ungeprüft unterzeichnet werden.

Schadensersatz nach Lizenzanalogie bei der Nimrod Abmahnung

Nimrod verlangt zudem Schadensersatz. In der Abmahnung heißt es:

„Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach den Grundsätzen der sog. Lizenzanalogie.“

Weiter wird ausgeführt:

„Somit kann ein Lizenzschaden von wenigstens 2.500,00 € [...] durchgesetzt werden.“

Die Kanzlei stellt also nicht auf den bloßen Kaufpreis des Spiels ab, sondern auf eine fiktive Lizenz. Ob ein solcher Betrag im konkreten Einzelfall tatsächlich durchsetzbar ist, hängt von vielen Faktoren ab. 

Vergleichsangebot statt voller Forderung

Obwohl die Forderung zunächst deutlich höher dargestellt wird, bietet Nimrod einen Vergleich an. In der Abmahnung heißt es:

„Unsere Mandantschaft ist bewusst, dass Sie mit einer Forderung [...] finanziell überfordert sein werden.“

Anschließend wird ein reduzierter Betrag zur Abgeltung der Ansprüche angeboten. Auch dieses Vergleichsangebot sollte nicht vorschnell angenommen werden. Denn mit der Zahlung allein ist es meist nicht getan. Häufig ist die Unterlassungserklärung der rechtlich gefährlichere Teil der Abmahnung.

Was tun bei einer Nimrod Abmahnung wegen Star Trek: Voyager?

Wer eine Nimrod Abmahnung wegen „Star Trek: Voyager – Across the Unknown“ erhält, sollte Ruhe bewahren. Wichtig ist:

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Die Forderung sollte nicht vorschnell bezahlt werden. Die Täterschaft sollte geprüft werden. Auch die Reichweite der Unterlassungserklärung und die Höhe des geforderten Schadensersatzes müssen rechtlich bewertet werden.

Weitere Informationen zur Verteidigung gegen Nimrod finden Sie hier:

Nimrod Abmahnung – Hilfe durch Rechtsanwalt Dr. Wachs

Allgemeine Informationen zu Filesharing-Abmahnungen finden Sie hier:

Filesharing Abmahnung erhalten?

Haben Sie Fragen?

Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70

Bewertung: 0 Sterne von 0 Abstimmungen.