Ordnungsgeld gegen Meta: Landgericht Frankfurt sanktioniert zögerliche Löschpraxis mit 100.000 Euro
Ordnungsgeld gegen Meta: Ein aktueller Beschluss aus Frankfurt am Main sorgt branchenübergreifend für Diskussionsstoff: Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat ein Ordnungsgeld gegen Meta in Höhe von 100.000 Euro festgesetzt. Anlass war die schleppende Umsetzung einer bereits zuvor ausgesprochenen gerichtlichen Löschanordnung. Der Beschluss datiert auf den 28. Mai 2026 und trägt das Aktenzeichen 2-03 O 128/26. Für Unternehmen, die auf der Plattform Facebook aktiv sind, ebenso wie für Betroffene rechtswidriger Veröffentlichungen liefert die Entscheidung wichtige Anhaltspunkte zur Durchsetzung gerichtlicher Anordnungen im digitalen Raum.
Der vorliegende Beitrag ordnet das Ordnungsgeld gegen Meta rechtlich ein, erläutert die Hintergründe des zugrunde liegenden Falls und zeigt auf, welche praktischen Konsequenzen sich daraus sowohl für Plattformbetreiber als auch für Personen ergeben, deren Persönlichkeitsrecht im Internet verletzt wird.
Worum es in dem Verfahren ging
Ausgelöst wurde der Rechtsstreit durch Beiträge auf Facebook, in denen ein im Gazastreifen eingesetzter Soldat fälschlich als Kriegsverbrecher dargestellt wurde. Neben dieser unwahren Anschuldigung veröffentlichten Unbekannte zusätzlich seinen vollständigen Namen sowie ein Foto von ihm. Diese Kombination aus Identifizierbarkeit und einem derart schwerwiegenden, frei erfundenen Vorwurf griff erheblich in sein Persönlichkeitsrecht ein.
Der betroffene Soldat suchte daraufhin im einstweiligen Rechtsschutz Hilfe bei der Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main. Bereits am 23. März 2026 untersagte das Gericht Meta die weitere Verbreitung der entsprechenden Inhalte und kündigte für den Fall der Missachtung ein Ordnungsgeld an. Die Zustellung an Meta erfolgte bereits am Folgetag. Dennoch blieben die beanstandeten Beiträge zunächst weiter online abrufbar, sodass der Antragsteller Anfang April die Festsetzung eines Ordnungsgeldes beantragen musste.
Das Ordnungsgeld gegen Meta vom 28. Mai 2026
Erst am 8. beziehungsweise 10. April 2026 wurden die Inhalte tatsächlich von der Plattform entfernt. Zwischen der gerichtlichen Untersagung und der tatsächlichen Löschung lagen damit 15 beziehungsweise 17 Tage. Genau diese Zeitspanne bildete den Kern der gerichtlichen Bewertung, welche letztlich zum Ordnungsgeld gegen Meta führte.
Die Kammer machte deutlich, dass eine derartige Verzögerung im digitalen Umfeld erheblich ins Gewicht fällt. Wörtlich heißt es in der Begründung:
„Dieser im Medienzeitalter erhebliche Zeitraum wiegt hier besonders schwer, weil unter Verwendung des Klarnamens und Bildnisses des Antragstellers Falschvorwürfe verbreitet wurden, wonach er Kriegsverbrechen begangen habe.“
Damit knüpfte das Gericht die Höhe der Sanktion unmittelbar an die Schwere des ursprünglichen Eingriffs. Je gravierender der Vorwurf und je identifizierbarer die betroffene Person, desto strenger fällt die Bewertung einer verspäteten Umsetzung aus – ein Maßstab, der für das verhängte Ordnungsgeld gegen Meta entscheidend war.
Bemerkenswert ist dabei, dass die Kammer nicht auf eine starre Frist abstellte, sondern den Einzelfall in seiner Gesamtheit würdigte. Die Verbindung aus Reichweite des sozialen Netzwerks, Schwere der Anschuldigung und tatsächlich verstrichener Zeit bildete damit das entscheidende Kriterium für die Bemessung des Ordnungsgeldes gegen Meta.
Keine Entlastung durch interne Abläufe
Im Verfahren berief sich Meta unter anderem auf interne Bearbeitungsprozesse sowie sprachliche Verständigungsschwierigkeiten innerhalb des Konzerns. Die Kammer ließ dieses Vorbringen jedoch nicht als Entschuldigung gelten, sondern wertete es im Gegenteil als belastend. In der Begründung des Beschlusses, der dem Verfahren 2-03 O 128/26 zugrunde liegt, führte das Gericht hierzu aus:
„Die Angaben von Meta zu internen Verzögerungsprozessen einschließlich Sprachhürden wirken eher schulderhöhend als schuldrelativierend. Denn damit räumt Meta ein, strukturelle Fehlorganisationen bewusst aufrechtzuerhalten, die eine unverzügliche Beachtung gerichtlicher Unterlassungsgebote unmöglich machen.“
Auch der Versuch von Meta, die Folgen für den Betroffenen als eher geringfügig darzustellen, blieb ohne Erfolg. Im Volltext des Beschlusses heißt es dazu weiter:
„Der Vortrag von Meta, der zu Unrecht als Kriegsverbrecher öffentlich gebrandmarkte Antragsteller habe allenfalls geringfügige negative Auswirkungen befürchten müssen, beinhaltet eine Geringschätzung gerichtlicher Entscheidungen sowie der Persönlichkeitsrelevanz von unzulässigen Äußerungen im Internet.“
Diese Passage zeigt, wie konsequent das Gericht die Argumentation des Konzerns zurückwies. Die Kammer stellte zudem klar, dass es Meta als Teil eines milliardenschweren Unternehmens obliege, seine Organisation so auszurichten, dass gerichtliche Vorgaben ohne nennenswerten Aufwand zeitnah umgesetzt werden können. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird damit zu einem Maßstab, an dem sich Plattformbetreiber bei der Bemessung künftiger Sanktionen wie dem hier verhängten Ordnungsgeld gegen Meta messen lassen müssen. Schon dieser Teil der Begründung macht deutlich, weshalb das Ordnungsgeld gegen Meta in der juristischen Fachwelt aufmerksam diskutiert wird.
Die grundsätzliche Pflicht von Plattformbetreibern, nach einem Hinweis auf eine Rechtsverletzung tätig zu werden, ist dabei kein Spezifikum dieses Verfahrens. Sie zieht sich durch nahezu alle Konstellationen rechtswidriger Inhalte im Netz – von erfundenen Tatsachenbehauptungen über manipulierte Aufnahmen bis hin zu unzulässigen Bewertungen. Wir haben diese Verantwortung der Plattformen zuletzt etwa im Zusammenhang mit sexualisierten Deep Fakes sowie mit der Prüfpflicht bei Online-Bewertungen näher beleuchtet.
Warum die Höhe der Sanktion auffällt
100.000 Euro gelten im Vergleich zu vielen früheren Ordnungsgeldern als ungewöhnlich hoch. Ein Ordnungsgeld verfolgt grundsätzlich nicht in erster Linie einen Strafzweck, sondern soll die tatsächliche Befolgung gerichtlicher Entscheidungen sicherstellen. Bei finanzstarken Unternehmen verfehlen niedrige Beträge diesen Zweck häufig, da sie kaum spürbare Wirkung entfalten. Mit dem Ordnungsgeld gegen Meta setzte die Frankfurter Pressekammer daher bewusst ein Zeichen, dass Verstöße gegen gerichtliche Unterlassungsverfügungen nicht als kalkulierbare Nebenkosten des Geschäftsbetriebs hingenommen werden. Die konkrete Bemessung des Ordnungsgeldes gegen Meta orientiert sich somit weniger an festen Tabellen als an der Wirksamkeit im Einzelfall: Der Betrag muss hoch genug sein, um auch bei einem global tätigen Konzern eine spürbare Steuerungswirkung zu entfalten.
Fazit
Mit dem Beschluss vom 28. Mai 2026 unter dem Aktenzeichen 2-03 O 128/26 hat das Landgericht Frankfurt am Main unmissverständlich klargestellt, dass gerichtliche Löschanordnungen unverzüglich zu befolgen sind – unabhängig von der Größe oder den internen Abläufen des betroffenen Unternehmens. Das Ordnungsgeld gegen Meta markiert damit einen bemerkenswerten Schritt in der Rechtsprechung zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten auf sozialen Plattformen und zeigt zugleich, dass Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet konsequent geahndet werden können, wenn Betroffene ihre Ansprüche entschlossen verfolgen.

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