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Google haftet unmittelbar für falsche KI-Zusammenfassungen

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Haftung bei KI-generierten Zusammenfassungen

KI-Antworten stehen bei Google häufig noch vor den klassischen Suchtreffern. Für Nutzer wirken diese Texte wie eine kompakte Auskunft, die eine weitere Recherche oft überflüssig macht. Doch wer trägt die Verantwortung, wenn eine solche Übersicht falsche und geschäftsschädigende Vorwürfe enthält? Das Landgericht München I hat hierzu eine wegweisende Entscheidung getroffen. Nach dem Urteil des LG München vom 28. Mai 2026 mit Az. 26 O 869/26 kann Google für selbst erzeugte Übersichtstexte unmittelbar verantwortlich sein. Dies unterscheidet sich damit wesentlich von der bislang üblichen Haftung für bloß verlinkte Suchergebnisse.

Falsche Betrugsvorwürfe gegen zwei Verlage

Gegenstand des Rechtstreits zur Google Haftung bei KI-generierten Zusammenfassungen waren KI-Übersichten, die nach bestimmten Suchanfragen zu zwei miteinander verbundenen Verlagshäusern erschienen. Google stellte die Unternehmen darin unter anderem in einen Zusammenhang mit Betrugsmaschen, unseriösen Geschäftspraktiken und sogenannten Abo-Fallen. Weitere Aussagen betrafen angeblich nicht freigeschaltete digitale Inhalte, wechselnde Namen und Internetadressen sowie eine fehlende Erreichbarkeit.

Die betroffenen Verlage hielten diese Darstellungen für unwahr und geschäftsschädigend. Sie beantragten im Eilverfahren, Google die weitere Behauptung und Verbreitung der Aussagen zu untersagen. Das LG München I gab ihnen mit Urteil vom 28. Mai 2026 unter dem Az. 26 O 869/26 weitgehend recht. Google wurde die Verbreitung zahlreicher angegriffener Aussagen untersagt und musste 80 Prozent der Gerichtskosten tragen. Die Entscheidung zur Haftung bei KI-generierten Zusammenfassungen ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Auch Unternehmen besitzen ein Persönlichkeitsrecht

Google hatte unter anderem eingewandt, die Antragstellerinnen seien keine natürlichen Personen und könnten sich deshalb nicht auf ein entsprechendes Persönlichkeitsrecht berufen. Dieser Auffassung folgte das Gericht nicht. Auch juristische Personen genießen Schutz, wenn ihr sozialer Geltungsanspruch als Unternehmen durch eine Äußerung beeinträchtigt wird. Rechtlich wird dies als Unternehmenspersönlichkeitsrecht bezeichnet.

Die Verlage waren eindeutig betroffen, weil sie in den Übersichten namentlich genannt wurden. Vorwürfe wie Betrug, unseriöse Praktiken oder das Locken in Abofallen sind geeignet, das Vertrauen möglicher Kunden erheblich zu beschädigen. Für die Haftung bei KI-generierten Zusammenfassungen ist deshalb nicht erforderlich, dass eine natürliche Person angegriffen wird. Auch Unternehmen können Unterlassung verlangen, wenn sie erkennbar sind und rechtswidrige Aussagen ihren geschäftlichen Ruf verletzen.

Warum die KI-Übersicht mehr als ein Suchergebnis ist

Der wichtigste Teil des Urteils betrifft die Zurechnung der automatisch erzeugten Texte. Suchmaschinen haften für fremde Internetseiten grundsätzlich nur eingeschränkt. Sie müssen die unüberschaubare Menge indexierter Inhalte nicht vorsorglich auf mögliche Rechtsverletzungen kontrollieren. Erhalten sie jedoch einen konkreten Hinweis auf eine offensichtlich rechtswidrige Fundstelle, können Prüf- und Löschpflichten entstehen.

Nach Ansicht des LG München I lässt sich dieses Modell nicht ohne Weiteres auf die KI-Übersicht übertragen. Google zeigt dort nicht lediglich Links oder kurze Textausschnitte fremder Seiten an. Die eingesetzte KI wählt Informationen aus, verbindet sie, ordnet sie thematisch und formuliert daraus eine eigenständig verständliche Antwort. Damit entsteht ein neuer Inhalt. Die Haftung bei KI-generierten Zusammenfassungen knüpft folglich nicht nur an die technische Vermittlung fremder Aussagen, sondern an eine von Google zurechenbare eigene Äußerung an.

Besonders schwer wog, dass Teile der Vorwürfe durch die verlinkten Quellen überhaupt nicht gestützt wurden. Einige Fundstellen bezogen sich auf andere Unternehmen. Die KI hatte daraus dennoch einen Zusammenhang zu den klagenden Verlagen hergestellt. Die Quellenangaben machten den Übersichtstext daher nicht zu einer neutralen Wiedergabe fremder Inhalte.

Google gilt als unmittelbare Störerin

Das Gericht bewertete die Suchmaschinenbetreiberin als unmittelbare Störerin. Google habe die KI-Funktion selbst eingeführt, biete sie seinen Nutzern an und könne die dafür verwendeten Algorithmen beeinflussen. Deshalb müsse sich das Unternehmen die erzeugten Ergebnisse zurechnen lassen. Für die Haftung bei KI-generierten Zusammenfassungen bedeutet dies: Ein Plattformbetreiber kann sich nicht allein mit dem Hinweis entlasten, die Formulierungen seien automatisch und ohne menschliche Einzelentscheidung entstanden.

Die Haftungsprivilegierung für Hostprovider nach Art. 6 Abs. 1 des Digital Services Act half Google nach Auffassung der Kammer ebenfalls nicht. Die KI-Übersicht erschöpfe sich nicht im Speichern oder Anzeigen fremder Informationen. Ebenso wenig genüge das für klassische Suchmaschinen bekannte Modell, nach dem der Betreiber erst nach einem Hinweis und nur bei einer offenkundigen Rechtsverletzung eingreifen muss. Google war zudem unstreitig per E-Mail und über das bereitgestellte Onlineformular auf die beanstandeten Inhalte hingewiesen worden.

Nutzer müssen eine fertige KI-Antwort nicht stets nachprüfen

Google argumentierte auch, verständige Nutzer wüssten, dass KI-Ausgaben fehlerhaft sein können und anhand der verlinkten Quellen überprüft werden sollten. Das überzeugte die Kammer nicht. Eine abgeschlossene und aus sich heraus verständliche Aussage verliert ihren rechtsverletzenden Charakter nicht deshalb, weil der Leser sie mit zusätzlichem Rechercheaufwand widerlegen könnte.

Das Gericht bringt diesen Gedanken prägnant auf den Punkt:

„Und doch entbindet die Möglichkeit, dass eine Äußerung durch weitere Recherchen falsifiziert werden kann, regelmäßig nicht von der Haftung für diese Äußerung.“

Die Haftung bei KI-generierten Zusammenfassungen kann daher nicht auf die Nutzer verlagert werden. Wer eine zusammenfassende Antwort als hervorgehobene Suchfunktion anbietet, muss sich an dem Eindruck messen lassen, den diese Antwort beim durchschnittlichen Leser hervorruft.

Was Betroffene aus dem Urteil zur Google Haftung bei KI-generierten Zusammenfassungen ableiten können

Für Unternehmen können falsche KI-Übersichten erhebliche Folgen haben. Viele Nutzer lesen nur die hervorgehobene Antwort und öffnen die darunter angezeigten Quellen nicht mehr. Ein unzutreffender Betrugsverdacht kann deshalb Kunden abschrecken, Geschäftspartner verunsichern und den Ruf einer Marke nachhaltig belasten. Die Haftung bei KI-generierten Zusammenfassungen gewinnt damit für das Reputationsmanagement eine ähnlich große Bedeutung wie der Umgang mit negativen Bewertungen oder rechtswidrigen Presseberichten.

Betroffene sollten die konkrete Suchanfrage, den vollständigen Übersichtstext, den Zeitpunkt der Anzeige und sämtliche verlinkten Quellen dokumentieren. Dies ist wichtig, weil KI-Ausgaben verändert werden oder bei einer späteren Suche anders ausfallen können. Anschließend muss geprüft werden, welche Passagen Tatsachenbehauptungen enthalten, ob diese wahr sind und ob die Quellen die getroffenen Aussagen tatsächlich tragen. Bei nachweislich falschen und rufschädigenden Angaben kommt insbesondere ein Unterlassungsanspruch aus § 1004, 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht in Betracht.

Das Urteil bedeutet jedoch nicht, dass jeder Irrtum einer KI automatisch einen Anspruch auslöst. Maßgeblich bleiben der genaue Wortlaut, die Erkennbarkeit des Betroffenen, der Wahrheitsgehalt sowie die Abwägung mit der Meinungs- und Informationsfreiheit. Auch die Haftung bei KI-generierten Zusammenfassungen muss deshalb stets anhand des Einzelfalls bewertet werden.

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