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Abmahnung SSB Rechtsanwälte im Auftrag von Jameda

Von
SSB Söder Berlinger Rechtsanwälte PartG mbB Abmahnung für Jameda

In den letzten Wochen meldeten sich einige Ärzte mit einem besonderen „Jameda Problem"  bei uns. Es ging nicht darum, dass die Mediziner negative Bewertungen von Jameda gelöscht wissen wollten, sondern es ging genau um das Gegenteil. Die Ärzte beschwerten sich, dass Jameda dutzende oder gar hunderte positive Bewertungen gelöscht hatte. Und als das nicht genug war, erhielten die betroffenen Mediziner noch eine Abmahnung der SSB Söder Berlinger Rechtsanwälte PartG mbB aus München.

Was wird in der SSB Söder Berlinger Rechtsanwälte PartG mbB Abmahnung gefordert?

In der SSB Söder Berlinger Rechtsanwälte PartG mbB Abmahnung wird die Vertretung der Jameda GmbH aus München angezeigt. Dann wird darauf hingewiesen, dass Jameda vor kurzem ein „Netzwerk von Anbietern für Fake-Bewertungen […] aufgedeckt“ habe und in diesem Zusammenhang festgestellt worden sei, dass auch der jeweilige Mediziner positive Bewertungen eingekauft habe. Als Nachweise legt die Kanzlei SSB regelmäßig Screenshots aus Portalen wie zum Beispiel "Goldstar-marketing.net" vor, in denen der Name des angegriffenen Arztes als Auftraggeber genannt ist, der positive Bewertungen käuflich erwerben will. Wegen des Kaufs positiver Bewertungen fordert die SSB Söder Berlinger Rechtsanwälte PartG mbB eine Unterlassungserklärung und die Erstattung von Abmahnkosten zwischen ca. 1.500,00 EUR und ca. 2400,00 EUR. Übrigens wir beraten seit Jahren im Rahmen unserer Tätigkeit wie Sie legal positive Jameda Bewertungen erzeugen. 

Ist die Jameda Abmahnung berechtigt?

Es gibt es sehr gute Argumente, dass der Erwerb von positiven Bewertung eine Wettbewerbsrechtsverletzung darstellt. Andererseits berichtete mir mehrere Mediziner aufrichtig, dass Sie darauf vertraut hatten, dass der Bewertungskauf legitim sei, als ihnen entweder suggeriert oder klar gesagt wurde, dass die Bewertungen nur von Personen erstellt wurden, die auch wirklich die Praxis aufsuchen würden. Das ist bei Kosten für eine Bewertung von – je nach Portal – von ca. 40,00 EUR auch nicht völlig abwegig. Vor allem muss Jameda natürlich nachweisen, dass tatsächlich Bewertungen gekauft wurden. Lassen Sie sich hier unbedingt bei Erhalt einer SSB Söder Berlinger Rechtsanwälte PartG mbB Abmahnung beraten.

Schadensersatzansprüche gegen Bewertungskaufportale

Es stellt sich die Frage, ob die geschädigten Ärzte gegen die Portale vorgehen können, auf denen sie die Bewertungen gekauft haben. Aktuell machen wir unter anderem Ansprüche gegen "Goldstar-marketing.net" geltend. Im Impressum ist die SRM Global Ltd auf Malta als Betreiber genannt. Es wirkt übrigens wie Hohn, wenn es auf der Webseite heißt:

„Wir haben eine Lösung gefunden, wie wir Ihnen helfen können. Sie brauchen keine Angst vor Abmahnungen oder Bestrafungen haben, unsere Methoden sind getestet und wurde soweit verbessert, dass diese allen Überprüfungen standhalten.“

Was unternimmt Jameda neben der Beauftragung einer Anwaltskanzlei

Für viele Mediziner fast noch schlimmer als die Unterlassungserklärung und das Ausgleichen hoher Abmahnkosten, sind die weiteren Maßnahmen, welche Jameda ergreift, wenn Manipulationen festgestellt werden. 
Jameda weist unter einem  roten Warndreieck prominent auf dem Profil auf Manipulationen hin, wenn ein Nutzer auf dieses Warndreieck mit der Maus geht, wird folgender Text sichtbar:

„Bei den Bewertungen auf diesem Arztprofil haben wir Auffälligkeiten festgestellt, die uns veranlassen, an der Authentizität einzelner Bewertungen zu zweifeln. Wir habe deshalb [Zahl] Bewertungen auf diesem Profil entfernt.
Damit Sie sich ein Bild von der Glaubwürdigkeit der Bewertungen eines Arztprofils machen können, kennzeichnen wir solche Profile, bei denen Verdachtsfälle auf Manipulationen in Form von gekauften oder in unlauterer Weise beeinflussten Bewertungen aufgetreten sind.
Jameda entwickelt seine technischen und organisatorischen Verfahren ständig weiter, um manipulierte Bewertungen zu identifizieren, entfernt diese und geht entschieden gegen die Verantwortlichen für solche Bewertungen vor.“


Daneben schreibt Jameda viele Bewerter an, die eine positive Bewertung abgegeben haben, und fordert diese auf nachzuweisen, dass eine Behandlung stattfand. Das erfolgt  etwa mit folgendem Text:

„[…] leider gibt es Zweifel an der Authentizität der Bewertung. Um diese auszuräumen, benötigen wir von Ihnen Folgendes:
-Eine konkrete Schilderung Ihrer Erfahrungen mit dem Arzt und der Praxis
-Eine Beschreibung der Praxisräumlichkeiten und –einrichtung
-Eine schriftliche Bestätigung von Ihnen, dass Sie nicht der bewertete Arzt selbst sind, Sie nicht in einem verwandtschaftlichen oder geschäftlichen Verhältnis zu diesem stehen und die Bewertung frei von jeglicher Beeinflussung (z.B. durch Erhalt von Geld oder geldwerten Gegenleistungen) von Ihnen verfasst wurde.
- Nach Möglichkeit einen Nachweis, dass Sie Patient von […] waren. Dies kann z.B. eine Praxisquittung, eine Rechnung, ein Arztbrief oder ein Rezept sein. Selbstverständlich können Sie private Angaben wie die Diagnose und Ähnliches in diesem Nachweis schwärzen. Für unser Qualitätssicherungsteam ist es nur wichtig zu sehen, dass eine Behandlung bei dem angegebenen Arzt erfolgt ist und wann diese Behandlung ungefähr stattgefunden hat (Monat/Jahr).
Bitte antworten Sie dafür innerhalb von 21 Tagen auf diese E-Mail und fügen Sie ggf. den Beleg als Anhang an. Wir behandeln Ihre Angaben selbstverständlich streng vertraulich.
Wir weisen darauf hin, dass das Einreichen gefälschter Dokumente den Straftatbestand einer Urkundenfälschung erfüllt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ohne einen hinreichenden Nachweis der Authentizität Ihre Bewertung von unserem Portal nehmen müssen.“

Es ist nicht überraschend, dass darauf nicht viele Bewerter antworten. Es ist doch extrem aufwendig die Erfahrungen zu schildern und die Praxisräumlichkeiten zu beschreiben – insbesondere wenn das einige Jahre her ist – und dann muss noch eine schriftliche Bestätigung beigefügt werden, dass die Bewertung nicht beeinflusst wurde. Aber damit ist es noch nicht einmal getan, denn „nach Möglichkeit“ sollen auch noch Praxisquittung oder ähnliche Dokumente vorgelegt werden. Bei einigen meiner Mandanten verschwanden bis zu 80 % der positiven Bewertungen.  

Fazit:

Die Bewertungsportale sind für viele Mediziner ein Übel. Es ist menschlich nachvollziehbar, dass sich einige von unseriösen Angebote blenden lassen, zumal Mediziner auch nicht als Marketing Fachleute oder Juristen ausgebildet werden. Gleichwohl ist es auch verständlich, dass Jameda sich dagegen wehren muss, dass die Plattform mit falschen Bewertungen überschwemmt wird. Dass Jameda gekaufte Bewertungen löschen lässt ist verständlich, ob eine Abmahnung erforderlich ist, darüber mag man streiten - insbesondere wegen der hohen Anwaltskosten. Gleichwohl reagiert Jameda  jedenfalls dahingehend zu streng, als nicht nur die klar gekauften Bewertungen gelöscht werden und ein Pranger auf dem Profil zumindest zeitweilig erscheint. Auch das Anschreiben anderer positiver Bewerter wirkt anprangernd und die Anforderungen an die Bewerter sind so hoch, dass eine Löschung auch vieler ungekaufter positiver Bewertungen vorhersehbar ist. Das ist weder geboten noch verhältnismäßig, am Ende des Tages finanziert sich Jameda (auch) über die Ärzte, da scheint ein zurückhaltenderer Umgang angemessen. Auch wenn Jameda in einer mir vorliegenden Abmahnung andeutet bei Kooperation gegebenenfalls auf Abmahnkosten zu verzichten, rate ich dringend allen durch eine SSB Söder Berlinger Rechtsanwälte PartG mbB Abmahnung Betroffenen sich zunächst anwaltlich beraten zu lassen, bevor sie sich gegenüber Jameda äußern. 

 

 

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