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Frommer Legal Mahnbescheid 2026 für Warner und Leonine – Forderungen, Fristen und Verjährung

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Frommer Legal Mahnbescheid 2026 für Warner und Leonine

Sie haben  einen Frommer Legal Mahnbescheid 2026 erhalten – im Auftrag von Warner Bros. Entertainment oder LEONINE Licensing? Dann sollten Sie jetzt Ruhe bewahren, aber nicht abwarten. Ein Frommer Legal Mahnbescheid zu Warner und Leonine ist ein gerichtliches Schreiben mit einer knappen Frist. Wir erklären Ihnen die einzelnen Forderungen, welche Positionen dahinterstecken, wann die Ansprüche verjähren – und wie unsere Kanzlei Sie schnell und wirksam verteidigt.

Was steckt hinter dem Frommer Legal Mahnbescheid 2026?

Die Kanzlei Frommer Rechtsanwälte PartG mbB (Frommer Legal, ehemals Waldorf Frommer) aus München vertritt große Rechteinhaber der Film- und Unterhaltungsindustrie. Dazu zählen Warner Bros. Entertainment Inc. und die LEONINE Licensing GmbH. Grundlage ist fast immer der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing – also das angebliche Anbieten eines Werks über eine Tauschbörse.

Vorausgegangen ist in der Regel eine Abmahnung. Wurde diese nicht bezahlt, beantragt die Kanzlei beim Zentralen Mahngericht einen Mahnbescheid. Wichtig zu wissen: Das Gericht prüft dabei nicht, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist. Es setzt lediglich den Anspruch formal in Gang. Genau hier liegt Ihre Chance.

Zwei typische Fälle: eine Serienfolge und ein Film

Die Höhe der Forderung hängt maßgeblich vom betroffenen Werk ab. Bei einer einzelnen Serienfolge fällt der Schadensersatz niedriger aus als bei einem kompletten Spielfilm. Zwei aktuelle Beispiele aus der Praxis zeigen das deutlich.

Fall 1 – Warner Bros.: eine einzelne Serienfolge (Gesamtsumme 817,32 €)

Hier geht es um das angebliche Anbieten einer Folge einer Serie. Der Mahnbescheid schlüsselt die Forderung wie folgt auf:

Warner Bros Folge Kosten Mahnbescheid

 

Fall 2 – LEONINE: ein kompletter Spielfilm (Gesamtsumme 1.444,27 €)

Hier lautet der Vorwurf, ein ganzer Film sei über eine Tauschbörse verbreitet worden. Entsprechend höher fällt der Schadensersatz aus:

Leonine Mahnbescheid

 

Die einzelnen Positionen im Mahnbescheid erklärt

Ein Frommer Legal Mahnbescheid setzt sich immer aus mehreren Bausteinen zusammen. Zu wissen, was sich dahinter verbirgt, ist der erste Schritt zur Verteidigung:

  • Hauptforderung – Schadensersatz: Der Kern der Forderung. Für eine Serienfolge werden häufig rund 500 €, für einen Spielfilm etwa 1.000 € angesetzt. Diese Beträge sind pauschal geschätzt und im Streitfall angreifbar.
  • Hauptforderung – Anwaltskosten der Abmahnung: Die Kosten, die Frommer Legal für die ursprüngliche Abmahnung berechnet (im Urheberrecht durch § 97a UrhG gedeckelt).
  • Umsatzsteuer auf die Abmahnleistung: Taucht nur in manchen Bescheiden auf (im Leonine-Fall 44,80 €) und wird auf die Abmahnkosten aufgeschlagen.
  • Verfahrenskosten: Gerichtskosten und Anwaltsgebühren, die allein durch den Antrag auf den Mahnbescheid entstehen (Nr. 3305 VV RVG samt Auslagenpauschale).
  • Nebenforderung: Eine weitere Position für die vorgerichtliche Tätigkeit.
  • Zinsen: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz – sie laufen weiter, solange nicht reagiert wird, sodass die Gesamtsumme mit der Zeit steigt.

Reagieren Sie nicht, folgf aus dem Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid und damit die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Die wichtigste Frist: zwei Wochen für den Widerspruch

Ab Zustellung des Mahnbescheids haben Sie nur zwei Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist unkompliziert möglich, kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts – er verhindert nur, dass die Forderung ungeprüft rechtskräftig wird. Prüfen Sie deshalb sofort das Zustelldatum und werden Sie umgehend aktiv im Optimalfall sprechen Sie vorher mit einem Anwalt. Wenn dem Mahnbescheid nicht widersprochen wird kommt der Vollstreckungsbescheid und dagegen können Sie Einspruch einlegen, aber die Gegenseite kann gegebenenfalls schon vollstrecken. 

Frommer Legal Mahnbescheid für Warner oder Leonine Fristen

Verjährung: Anwaltskosten nach 3 Jahren, Schadensersatz nach 10 Jahren

Ein oft übersehener, aber entscheidender Punkt ist die Verjährung. Die einzelnen Positionen im Frommer Legal Mahnbescheid verjähren nämlich unterschiedlich – und ein Teil der Forderung ist vielleicht schon nicht mehr durchsetzbar.

Anwaltskosten der Abmahnung: 3 Jahre (zum Jahresende)

Die Kosten der Abmahnung unterliegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren (§ 195 BGB). Diese Frist beginnt nicht sofort, sondern erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 BGB).

Beispiel: Wurde die Abmahnung im Jahr 2023 zugestellt, beginnt die dreijährige Verjährung erst am 1. Januar 2024 zu laufen. Sie endet folglich mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Ein danach zugestellter Mahnbescheid kann die Abmahnkosten nicht mehr durchsetzen – die Verjährung ist eingetreten. 

Schadensersatz: 10 Jahre (taggenau)

Für den Schadensersatz gilt eine deutlich längere Frist. Über den sogenannten Restschadensersatzanspruch (§ 102 Satz 2 UrhG i. V. m. § 852 BGB) verjährt er erst nach zehn Jahren. Anders als bei den Anwaltskosten wird hier nicht auf das Jahresende abgestellt, sondern taggenau ab der Verletzungshandlung gerechnet.

Beispiel: Fand die vorgeworfene Rechtsverletzung am 15. Juni 2023 statt, verjährt der Schadensersatzanspruch taggenau am 15. Juni 2033 – nicht erst zum Jahresende.

Für Sie bedeutet das: Selbst wenn der Schadensersatz noch nicht verjährt ist, kann der Anspruch auf die Abmahnkosten bereits erloschen sein. Genau diese Differenzierung prüfen wir für Sie – oft lässt sich die Forderung dadurch spürbar reduzieren.

Nicht vorschnell zahlen – und nicht ignorieren

Viele Betroffene machen einen von zwei Fehlern: Sie zahlen aus Angst sofort – oder sie legen den Bescheid weg. Beides kann teuer werden. Ob die Forderung von Warner oder Leonine tatsächlich in voller Höhe berechtigt ist, lässt sich häufig anzweifeln: Fragen der Täterschaft, der ordnungsgemäßen Ermittlung, der Höhe des Schadensersatzes und eben der Verjährung sind regelmäßige Ansatzpunkte für die Verteidigung.

So unterstützt Sie unsere Kanzlei bei einem Frommer Legal Mahnbescheid 2026

Wir sind auf die Abwehr von Abmahnungen und Mahnbescheiden im Urheberrecht spezialisiert und kennen die Vorgehensweise von Frommer Legal für Warner und Leonine genau. Für Sie bedeutet das:

  • Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Mahnbescheids – schnell und unverbindlich.
  • Prüfung jeder einzelnen Position auf Berechtigung, Höhe und Verjährung.
  • Verhandlung mit der Gegenseite – häufig lässt sich die Summe deutlich reduzieren oder ganz abwehren (komplett Zurückweisung und Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens soweit erforderlich).

 

Haben Sie Fragen?

Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70

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