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RA Henkel Abmahnung im Auftrag von SMC Shoot Media Consulting erhalten?

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Rechtsanwalt Hans Dieter Henkel versendet im Auftrag der Firma SMC Shoot Media Consulting aktuell wieder Abmahnungen. In den anwaltlichen Schreiben wird den Adressaten vorgeworfen, dass über deren Anschluss ein Film erotischen Inhalts heruntergeladen und verbreitet wird. Viele Nutzer von Tauschbörsen wissen nicht, dass während sie einen Film herunterladen, dieser gleichzeitig Dritten namentlich anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download angeboten wird.

Anders als beispielsweise beim Download von Musik aus Tauschbörsen – was auch nicht erlaubt ist – steht beim Verbreiten von Pornofilmen im Internet immer noch eine gesonderte Strafbarkeit im Raum. Dieser Umstand und die Tatsache, dass viele Anschlussinhaber sich im Zweifel nicht mit Frau und Kindern darüber unterhalten wollen, ob nun ein Film heruntergeladen wurde oder nicht, führt dazu, dass gern aus „Scham“ im Zweifel lieber bezahlt wird. In einer Vielzahl von durch uns vertretenen Fällen, haben die Eltern vermutet, dass der pubertäre Sohn in solchen Fällen aktiv in Tauschbörsen war. Dabei war dies gerade nicht der Fall.

Es gab schon eine Vielzahl von Gerichtsverfahren, in denen sich herausstellte, dass die für den Rechteinhaber eingesetzte Ermittlungsfirma doch nicht so sauber arbeitete wie erwünscht. Interessanterweise betrafen diese Fälle oft auch Ermittlungsfirmen, welche sich mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen an pornografischen Filmwerken beschäftigten.

Uns liegen keine Informationen vor über die von der der SMC Shoot Media Consulting eingesetzte Ermittlungsfirma vor, dennoch scheint es ratsam vor einer vorschnellen Zahlung der Henkel Abmahnung den Sachverhalt prüfen zu lassen. Eine Hausdurchsuchung müssen Sie als Anschlussinhaber übrigens nicht befürchten, wie ich schon in Zusammenhang mit einer anderen Kanzlei, welche auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzung spezialisiert ist, ausgeführt habe:

httpv://www.youtube.com/watch?v=pH2llEk2bU8

Wichtig ist, dass Sie die Unterlassungserklärung, welche der Henkel Abmahnung beigefügt ist, nicht ungeprüft unterzeichnen. Sie als Anschlussinhaber sind nämlich lebenslänglich an diese Unterlassungserklärung gebunden.

Dr. Wachs rät:

Dr. Wachs rät: Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung. Im Zweifel bindet sie die Unterlassungserklärung lebenslang und stellt ein Schuldanerkenntnis dar. Zahlen Sie nicht die geforderte Summe, ohne prüfen zu lassen, ob diese überhaupt berechtigt ist.

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