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Waldorf Frommer Mahnbescheid

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Waldorf Frommer Mahnbescheid erhalten? Derzeit erreichen uns eine Vielzahl von Anfragen wegen Mahnbescheiden, welche die Kanzlei Waldorf Frommer versendet. Die Kanzlei Waldorf Frommer ist offenkundig dabei Verletzungen wegen Abmahnungen aus 2011 in die gerichtlichen Verfahren zu überführen. Eine Waldorf Frommer Abmahnung ist also in vielen Fällen eine Vorstufe zu einer Waldorf Frommer Klage.

Waldorf Frommer Mahnbescheid: Allgemein

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet regelmäßig – aber wohl nicht immer Mahnbescheide – bevor Klage eingereicht werden. Die Vorgeschichte ist eigentlich immer identisch. Der Abgemahnte bekommt eine Abmahnung in 2011, gibt eine modifizierte Unterlassungserklärung ab und reagiert nicht auf Mahnbeschreiben (insbesondere nicht auf die Schreiben „Klagevorbereitung abgeschlossen“ und „Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung„). Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet dann üblicherweise gegen Ende des Jahres den Mahnbescheid. Gerade im letzten Jahr hat die Umstellung wegen des Wegfalls des fliegenden Gerichtsstandes wohl ein wenig Sand in die Klagemaschninerie gespült. Nachdem Waldorf Frommer aber nun bundesweit aktiv zu sein scheint, werden wieder viele Gerichtsverfahren zu führen sein.

Was ist dieses Jahr anders bei den Waldorf Frommer Mahnbescheiden?

Im Vergleich zu den Jahren zuvor ist auffällig, dass die Mahnbscheide dieses Jahre bereits ab August in großen Stückzahlen versendet werden. Dies scheint dem Umstand geschuldet, dass aufgrund des größeren Aufwands der bundesweit einzureichenden Klagen, der zeitliche Rahmen Sicherheitszuschläge enthält.

Verhalten sich die Empfänger der Waldorf Frommer Mahnbescheide dieses Jahr anders?

Interessanterweise ist durchaus erkennbar, dass viele Anrufer dieses Jahr eigentlich nur noch Interesse an einem Vergleich haben. Einige hatten schon im Jahr zuvor Gerichtsverfahren, andere sind einfach der Auseinandersetzung überdrüssig. Das ist insofern verwunderlich, als sich die Rechtslage für Abgemahnte, welche die Rechtsverletzung nicht begangen haben, verbessert hat. Wie Sie hier kurz nachlesen können. Während in den Jahren zuvor der Übermut (100 EUR Deckelung, Ermittlung bestimmt unzuverlässig) unter den Hinweis auf die Rechtsprechung des Amtsgerichts Münchens in den Beratungen deutlich abzukühlen war, herrscht dieses Jahr eher Fatalismus.

Sollte der Waldorf Frommer Mahnbescheid einfach bezahlt werden?

Ausgehend von der Prämisse, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht begangen hat, halte ich es in den meisten Fällen für erfolgsversprechend, mit anwaltlicher Hilfe die geforderte Summe nachzuverhandeln. Aufgrund überwiegendem negativen Feedbacks rate ich davon ab, ohne anwaltliche Hilfe Verhandlungen zu führen. Die Gefahr doch „aus Versehen“ Familienmitglieder zu belasten ist erheblich. Es kommt dabei nicht darauf an, dass so etwas „nur mündlich erfolgt ist“.

Auch die Möglichkeit das Verfahren im Klageverfahren zu gewinnen, sollte im Einzelfall erörtert werden. Als grobe Faustregel gilt, dass je mehr Personen Zugriff auf den Internetanschluss hatten, desto besser die Verteidigungsmöglichkeiten sind: Vorausgesetzt der Anschlussinhaber hat die Rechtsverletzung nicht selber begangen.

Welche Forderung werden im Waldorf Frommer Mahnbescheid gefordert?

In den Mahnebscheiden 2015 werden etwa 600,00 EUR Schadensersatz und 506,00 EUR Anwaltskosten gefordert. Die Gerichte sprechen aktuell durchaus 600,00 EUR Schadensersatz bei einem bekannten Film oder einem aktuellen Album durch. Dennoch kann bei guter Argumentation die Forderung aus dem Waldorf Frommer Mahnbescheid reduziert werden oder bei gutem Sachverhalt und Vortrag auch zurückgewiesen werden.

Was also tun mit dem Mahnbescheid?

Wenn Sie einen Waldorf Frommer Mahnbescheid erhalten habem, nutzen Sie die Möglichkeit ihre Chancen und Risiken im Rahmen eines kurzen kostenlosen Erstgesprächs individuell zu erörtern. Wir beraten seit sieben Jahren Filesharing Abgemahnte und konnten mittlerweile mehrere dutzend Verfahren gegen verschiedene Kanzleien gewinnen, sagen Ihnen aber auch klar, wenn wir der Auffassung sind, dass Ihr Verfahren eben nicht zu gewinnen ist und ein Vergleich sinnvoller ist.

Haben Sie Fragen?

Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70

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