Direkt zum Inhalt

LEGO MOCs und das Urheberrecht

Von
LEGO MOCs

Die Firma LEGO ist bekannt dafür hochpreisiges wie hochwertiges Spielzeug herzustellen, das gleichzeitig als pädagogisch  sinnvoll geschätzt wird. Und die meisten Familienväter werden das Gefühl kennen, nachts im Kinderzimmer unbeschuht auf einen LEGO-Stein zu treten: Schmerzhaft. 

Während Lego Bausätze teuer sind, sind sie nicht immer herausfordernd oder interessant genug für ältere Lego Freunde. Diese bauen ihre eigene Kreationen (auf englisch heißt das dann „make-your-own-creation“ und veröffentlichen Bilder und Anleitungen ihrer LEGO MOCs im Internet. Diese bestehen dann aus teilweise über 5.000 Teilen. Und sind sehr beeindruckend anzuschauen. Das Erstellen solcher Bauwerke aus Lego-Steinen kann Wochen oder Monate dauern. Die teilweise mehrere hundert Seiten starken Aufbauanleitungen zu erstellen dauert wahrscheinlich nicht wesentlich kürzer. Zudem sind den Anleitungen oftmals noch spezielle Teillisten beigefügt, mittels derer man ersehen kann, ob alle Teile in der eigenen Sammlung vorhanden sind, um das MOC-Werk nachzubauen. 
Insofern ist es nicht überraschend, dass einige Ersteller solcher – besonders aufwendiger - Kreationen die Bauanleitungen  gegen Entgelt anbieten

Können LEGO MOCs Urheberrechtsverletzungen darstellen?

MOCs können selbstverständlich Urheberrechtsverletzungen darstellen. Exemplarisch soll das an dem – beeindruckenden über 12.000,00 Teile großen Sandcrawler gezeigt werden.

Der Sandcrawler ist eine detailgetreue Nachahmung des Sandcrawlers aus der bekannten und beliebten Star-Wars Trilogie (ja, es bleibt bei der Trilogie). Das Design und auch der Name sind urheberrechtlich geschützt. Bereits das detailgetreue Nachbauen stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Dabei kommt es nicht darauf an, dass das Werk in Sinne des § 2 UrhG der Sandcrawler im Film in 2D dargestellt ist und dann in Lego in 3D verkörperlicht ist. Es liegt auch keine freie Benutzung im Sinne des § 24 UrhG dar, weil ja gerade der Sinn des Modells der fast sklavische Nachbau „in Lego“ ist. Zwar mag es sein, dass etwa in die Innenraumgestaltung des Lego Modells gewisse selbstständige Leistung geflossen ist; um jedoch eine freie Benutzung zu rechtfertigen müsste das „Original“ hinter dem Lego Modell deutlich verblassen BGH vom 6. Mai 2002 – I ZR 98/00 – Stadtbahnfahrzeug. Das ist bei möglichst naturgetreuen Nachbildungen schwer vorstellbar und jedenfalls nicht beim Sandcrawler der Fall.

Dürfen Privatleute nun keine LEGO MOCs von Star-Wars mehr bauen?

Zwar stellt der detailgetreue LEGO-Nachbau eines urheberrechtlich geschützten Werks eine Urheberrechtsverletzung dar, aber diese ist nach § 53 UrhG als Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch gerechtfertigt. Voraussetzung ist, dass die Nutzung zum privaten Gebrauch dient und keine Erwerbszwecke verfolgt werden. Selbst wenn die Rechtfertigung im konkreten Fall nicht greifen würde, müssen LEGO Fans nach meiner Einschätzung hier nicht mit Problemen rechnen. 

Wann werden LEGO MOCs zum Urheberrechtsproblem?

Sobald die MOCs als Baupläne zum Kauf angeboten werden - der Bauplan zum Sandcrawler soll übrigens 60 Dollar kosten - , und das Recht auf Privatkopie nicht greifen kann, muss der MOCs Ersteller mit einer Abmahnung  und neben Abmahnkosten mit erheblichem Schadensersatz rechnen. Eine differenziertere Betrachtung wäre hier eigentlich angebracht, weil schließlich der Bauplan veräußert und zugänglich gemacht wird, wenn Interesse an einer entsprechenden Vertiefung des Themas besteht, nutzen Sie die Kommentarfunktion. 

Aktuell sind aber keine Fälle bekannt, in denen Rechteinhaber Ansprüche gegen LEGO MOC Anbieter geltend gemacht haben. Aber Achtung die dunkle Seite der Macht kann jederzeit erwachen

Haben Sie Fragen?

Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70

Bewertung: 2.7 Sterne von 12 Abstimmungen.