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Die 150 EUR Anwaltswette Teil 2: Diesmal für Anwälte

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Heute rief mich ein Abgemahnter an und erzählte mir, dass ihm von Anwälten aus B., versprochen wurde, dass diese mit Rasch bei einem Album einen Vergleich für 150,00 EUR erreichen würden (höchstwahrscheinlich). Nun warum der Abgemahnte nachdem er mit solchen Teufelskerlen, tollkühnen Vergleichspiloten in ihren fliegenden Kisten sprach, doch noch einmal bei einem eher der Wirklichkeit verbundenen Anwalt angerufen hat, vermag ich nicht zu beantworten. Der Regelfall ist das nicht.  Üblicherweise rufen Abgemahnte ja bei 4-5 Anwälten an, und wer dann das beste Ergebnis verspricht, bekommt das Mandat. Dabei bleibt es nicht aus, dass der Ein oder Andere auch nur hört, was er hören will. Aber mein Anrufer heute war anders, er behauptete mehrfach nachgefragt zu haben und es sei mitgeteilt worden, dass eine Einigung bei einem Album für 150,00 EUR realistisch sei. Zu Recht fragte mich der Abgemahnte, ob ich denn an der Uni nichts gelernt hätte, nachdem ich meine Einschätzung mitteilte, die leider eine wesentlich höhere Summe ergab. Ich wußte, was zu tun ist, es war Zeit für eine neue Wette:

Jeder Anwalt, der mir einen Vergleich mit der Kanzlei Rasch (bzw. Universal) nachweist, in dem die Kanzlei Rasch für Ihre Mandanten bei einem ganzen Album zur Abgeltung aller Ansprüche einen Vergleichsbetrag von 150,00 EUR akzeptiert hat, erhält von mir eine Flasche Champagner!

Diese Angebot gilt bis zum 30. Mai 2013. Einzige Bedingung ich muss über den Fall (unter Wahrung des Mandantengeheimnisses) berichten dürfen und es darf kein Fall sein, bei dem der Vergleich nur aufgrund einer Tragödie (Tod, Krebserkrankung oder vgl.) zustande kam.

PS: Die letzte Wette habe ich freilich gewonnen.

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