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Böhse Onkelz Abmahnung für Bootlegs und Verletzung von Markenrechten

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Einen regelrechten „Boom“ erleben derzeit Abmahnungen der Kanzlei Zimmermann & Decker hinsichtlich des „Vertriebs von unautorisiert hergestellten Tonträgern“: Die Mandanten Herr Stephan Weidner, Matthias Röhr, Peter Schorowsky und Kevin Russell als Mitglieder der Musikgruppe „Böhse Onkelz“. Die Streitwerte sind dabei sehr hoch. Verkäufer, die über einen längeren Zeitraum verschiedene Bootlegs angeboten haben, müssen allein mit Anwaltskosten von mehreren tausend Euro rechnen.

Auch die Verkäufer von größeren Stückzahlen unautorisierten Merchandising Artikeln (wie z.B. die berühmten Heckscheiben Aufkleber) müssen mit teurer Anwaltspost rechnen. Die Anwaltskosten sind dabei nur ein Teil der Forderung. Nach unseren Informationen geht es der Gruppe Böhse Onkelz auch darum den sog. Verletzergewinn der Händler einzuziehen. Also den Gewinn,der mit den Verkäufen der Artikel erzielt wurde, daher besteht die Kanzlei Zimmermann und Decker auf eine genaue Auftstellung der erfolgten Verkäufe.

Wenn Sie eine Abmahnung der Böhse Onkelz erhalten haben, können Sie sich gern an uns wenden, das erste Gespräch zu Chancen und Risiken mit Ihrer Abmahnung ist dabei kostenlos.

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