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Schertz Bergmann Abmahnung im Auftrag von Katharina Saalfrank „Super Nanny“

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Im letzten Jahr wehrte sich die ehemalige „Super Nanny“ Frau Saalfrank gegen verschiedene Berichterstattung über sie. Dazu haben die Kollegen Schertz Bergmann ein Urteil des LG Kölns vom 30. September 2015, AZ 28 O 423/13 veröffentlicht. Frau Saalfrank musste sich – wenn man den Internetbericherstattungen trauen darf – dabei einiges anhören, was entweder grob schmähend oder unwahr war.

Das muss man doch sagen dürfen?

In der Beratung antworte ich auf Fragen wie: Man muss doch sagen dürfen, dass Herr XY ein […] is? Gerne mit: Klare Anwtwort mit zwei Buchstaben…dramatische Pause: Nö! Ähnlich verhält es sich auch mit Kritik (wenn man das so nennen darf) an Frau Saalfrank. Man muss Frau Saalfrank nicht mögen, ich selber kenne die Sendung „Super Nanny“ nur aus Ausschnitten und „Youtube“ Persiflagen in Zusammenhang mit der „stillen Treppe“, aber zwischen Kritik und Schmähung ist ein großer Unterschied.

Kaffeetisch Theorie

Wer wissen will ob eine Äußerung noch Kritik mit Meinungskern oder schon Schmähung ist, der mache den von mir erdachten Kaffetisch Test oder (klingt) juristischer – nutze die Kaffeetisch Theorie.   Der Äußernde mag sich einfach vorstellen, er sitzt mit seinen Eltern und der Person, über welche die Äußerung erfolgen soll, bei einer Tasse Kaffee. Wenn man die Äußerung in dieser Runde sagen kann, ohne sich oder seine Eltern in Grund und Boden zu schämen, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine „erlaubte“ Meinungsäußerung. Das schließt gerade keine Kritik aus, am Kaffeetisch bleibt selbstverständlich auch Raum für harsche Worte, Ablehnung und Diskurs und auch Antipathie. All dies ist auch von der Meinungsfreiheit gedeckt und in unserer Demokratie erwünscht, wenn nicht gar geboten. Es bleibt aber kein Raum für die Beleidigung um der Beleidigung willens (mithin) die Schmähung. Übrigens die Kaffeetisch Theorie ist sogar bei Satire nutzbar. Wer wissen will, ob die Äußerung noch Satire ist, der  ziehe einfach ein Narrenkostüm an – dann ist die Hemmschwelle bis alle in der Runde perinlich erröten deutlich höher.

Mit Großer Reichweite kommen auch Abmahnungen

Während es bei Zeitungen aus dem Bereich „Yellow Press“ schon lange bekannt ist, dass diese gern einmal Geschichten aufbohren und/oder erfinden um Auflage zu machen; gibt es auch in sozialen Medien wie Facebook und Youtube immer mehr die Tendenz ordentlich auf den Putz zu hauen. Da werden dann Sportler des Dopings bezichtigt, und Zugführer sollen in KZs gefahren werden. Das muss man doch sagen dürfen: Nö. Aber das ist doch Satire – ok, dann vielleicht. Richtig ist, dass Beleidigungen teilweise hingenommen werden müssen, wenn es auch um den Meinungskampf geht. Wie von mir angedeutet, stehen aber auch in social Media Beiträgen oftmals wirtschaftliche Interessen im Vordergrund: Im Kampf um Aufmerksamkeit und Klicks. Wer aber mit Youtube über Reichweite – wie ein Profi – Geld verdienen möchte, der muss sich entsprechend behandeln lassen. Jedenfalls darf er sich nicht wundern, wenn er  – über die Strenge schlagend – eine Schertz Bergmann Abmahnung erhält.

Irgendwo zwischen diesen Stühlen sitzt auch der Betreiber des Youtube Kanals „Traukeinempromi“. Der Kanal beschäftigt sich unter anderem mit den satanischen Einflüssen auf die Covergestaltung eines Casper Albums – schön, dass unsere Welt so vielfältig ist. Ansonsten hat John Oliver wohl alles zu Verschwörungsvideos gesagt.

Worum geht es in der Schertz Bergmann Abmahnung an den Betreiber des Youtube Kanals „Traukeinempromi“?

Die Abmahnungen oder deren Inhalt sind mir nicht aus eigener Anschauung bekannt, der Betreiber hat aber über den Sachverhalt ein Youtube Video gedreht, aus diesem habe ich die Informationen, da es sich um einen juritischen Laien handelt, sind sie freilich mit Vorsicht zu genießen:

Dem Youtube Video zufolge hat der Betreiber zunächst eine Abmahnung der Kanzlei Schertz Bergmann wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung an Frau Saalfrank bekommen, darauf nicht reagiert, dann eine einstweilige Verfügung des LG Hamburgs erhalten. Nachdem er über die Abmahnung in einem zweiten Video berichtete und dort Frau Saalfrank (erneut) beleidigte erhielt er eine zweite Abmahnung und – das ist nicht aus dem Video klar verständlich – scheinbar später (?) noch eine Abmahnung wegen beleidigender Kommentare in den YouTube Kommentaren. Auf diese Abmahnungen gab er wohl zwei (?) Unterlassungserklärungen ab.  Nun erhielt er eine Kostenklage vor dem AG Hamburg. Diese setzt sich nach meiner Meinung aus den Abmahnkosten (mutmaßlich 0,65 Gebühr) für die erste Abmahnung (EV), und den Abmahnkosten für die zwei weiteren Abmahnungen zusammen. Nachdem die Frist zur Verteidigungsanzeige verstrich, erging ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren. Dagegen hat der Betreiber Einspruch eingelegt und vertritt sich vor dem Gericht mutmaßlich selber. Die Begründung in dem Video war, dass er kein Geld für einen Anwalt habe.

Nach meiner Ferndiagnose – entgegen des bekannten Spruchs – keine Diagnose durch die Hose, sollte zumindest die zweite Abmahnung, in der eine Störerhaftung für die Youtube Kommentare begründet wurde, angreifbar sein. Ob die zweite und dritte Abmahnung (falls erfolgt) nicht hätte zusammgefasst werden können oder müssen, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden, sollte aber ebenfalls geprüft werden. Ob bei der einstweiligen Verfügung eine Streitwertbeschwerde Sinn gemacht hätte – oder noch Sinn macht -, ist nicht sicher, scheint mir aber diskutabel.

Ich bin jung und brauche die Klicks

Für drei Abmahnungen Kosten von ca. 4.000,00 EUR plus Kosten des Gerichtsstreits erscheint mir gleichwohl – auch vor dem Hintergrund der bestehenden wirtschaftlichen Interessen auf Seiten des Youtube Betreiber unverhältnismäßig. Zumindest die Streitwerte sollten deutlich reduziert werden: Um die 10.000,00 EUR pro Abmahnung sollte die Kosten der Abmahnung decken können, abschrecken, wären aber nicht ruinös. Zumindest nicht, wenn man sich prozessual geschickt verhält. Wer natürlich konsequent falsch bzw. nicht reagiert, der darf sich über hohe Kosten nicht wundern.

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