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Chaos Computer Club bleib bei Deinen Leisten!

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Der Chaos Computer Club hat einen „Abmahnbeantworter“ online gestellt, der automatisch ein Antwortschreiben auf eine Abmahnung erstellt. Der Wert ist leider sehr überschaubar. Die dort genannten Kanzleien erklärten teilweise gar keine Filesharing Abmahnungen mehr zu verschicken (Schulenberg und Schenk) andere verschicken unter neuer Firmierung Abmahnungen (Sasse und Partner – richtig Gutsch und Schlegel) oder faktisch seit fast 15 Monaten keine Abmahnungen im Filesharing Bereich  (Rasch, Schutt Waetke und We save your copyrights). Ferner sind einige begleitende Rechtsausführungen auch falsch, etwa wenn es heißt:

Hinweis: Die vom Abmahner angegebenen Fristen sind meist zu knapp und können ruhig ignoriert werden. Jedoch sollte Ihre Antwort nicht grundlos mehr als 14 Tage nach Eingang der Abmahnung erfolgen.

Wie die Ersteller auf 14 Tage kommen wird wohl ein Geheimnis bleiben, jedenfalls ist diese Aussage falsch; bei vier Tagen hätten die Verfasser näher gelegen. Zugegeben einstweilige Verfügungen sind selten geworden, aber das kann sich schnell ändern – und dann wird es teuer. Diese werden sicher nicht erst nach zwei Wochen erlassen  Zumal sogar noch großzügig auf den Eingang der Abmahnung abgestellt wird.

Keine Unterlassungserklärung?

Ebenfalls unsinnig ist es in allen Fällen die  Unterlassungserklärung zu verweigern, wie dies in der Abmahnbeantworter FAQ beschrieben ist:

Soll ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nein, auf keinen Fall! Und das gilt sowohl für die mitgeschickte Unterlassungserklärung als auch für eine eigene, modifizierte. Hintergründe dazu gibt es hier.

Dabei sind die Varianten, welche zu einer Enthaftung führen sollen keineswegs sicher, vgl dazu meine Anmerkung hinter der Variante:

– fraglich wohl eher kein Störer

Soweit der Rechtsrat in vielen Varianten wahrscheinlich falsch ist, ist es auch nicht geschickt keine Unterlassungserklärung abzugeben. Zumal in der FAQ des Abmahnbeantworters zur Begründung auf ein Interview verwiesen wird, in dem auch im wesentlichen auf den einzigen Fall, der halbwegs sicher ist (Freifunker) Bezug genommen wird.

Keine Haftung und keine Rechtsberatung?

Wer den Text erstellen lässt, der kann dann folgenden Disclaimer lesen:

Wir haben den Text des Antwortschreibens gemeinsam mit einer Reihe von Juristinnen entworfen, bitten aber um Verständnis, dass wir keinerlei Gewähr für den Inhalt übernehmen können. Der Dienst „Abmahnbeantworter“ stellt außerdem keine Rechtsberatung dar. Die Verwendung des vorgeschlagenen Antwortschreibens erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Reihe der Juristinnen sollte dann aber auch darauf hingewiesen haben, dass eine Rechtsberatung nicht deswegen keine Rechtsberatung wird, weil man sagt, dass es keine ist. Eine Kuh wird kein Schaf auch wenn man es noch so lange als Schaf bezeichnet.

Fazit zum Abmahnbeantworter

Der Abmahnbeantworter ist gut gemeint, aber die Informationen sind falsch und/oder veraltet (Namen der Kanzleien und Tätigkeiten), juristisch an den wesentlichen Stellen mangelhaft (Störerhaftung) und ferner scheint der Abmahnbeantworter auch noch die Tendenz zu haben, Sachverhalt dazu zu erfinden (Belehrung der Familienmitglieder), so dass von der Benutzung klar abzuraten ist.

Mein Urteil im Binärcode: 01000101 01110000 01101001 01100011 00100000 01000110 01100001 01101001 01101100 00001101 00001010 (wer nicht rechnen will http://www.thematrixer.com/binary.php)

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