Gebührenpoker 1,3 sticht 1,5: Urteil des VIII. Zivilsenats vom 11.7.2012 – VIII ZR 323/11
Die Höhe der anwaltlichen Rechnung ist von dem Schwierigkeitsgrad abhängig, je höher die Schwierigkeit, desto höher der Multiplikator (0,X bis 2,X) desto höher die Rechnung. Die Frage ist wie ist die Schwierigkeit zu bemessen. Als Faustregel galt immer, durchschnittliche Schwierigkeit...