2000,00 EUR Streitwert und 20,00 EUR Schadensersatz für ein Bild – Wer hat recht?
Das AG Köln hat sich in einer Entscheidung v. 1. Dezember 2014 – AZ 125 C 466/14 sich sehr kontrovers zur Frage des Schadensersatzes (20,00 EUR für ein Lichtbild), des Unterlassungstreitwerts (2.000,00 EUR) und der Abrechnung geäußert.
Der Sachverhalt
Die Klägerin züchtet als Hobby Geflügel und...