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Boerse.bz: Welche Gefahren drohen wirklich?

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Wir hatten bereits gestern  über die Hausdurchschungen bei Uploadern von Boerse.bz berichtet. Seit den ersten Anrufen ab 8:00 Uhr von Mandanten wegen der erfolgten Hausdurchsuchungen in unserer Kanzlei haben sich die Ereignisse fast überschlagen. Es gibt Pressemeldungen der GVU, von Waldorf Frommer und auch viele Anwaltskanzleien haben bereits Einschätzungen abgegeben. An dieser Stelle sollen einmal die evidentesten Fragen und Irrtümer geklärt werden. Dieser Artikel wird laufend ergänzt und aktualisiert.

1. Haben einfache Nutzer etwas zu befürchten?

Einfache Nutzer also reine Downloader haben nichts zu befürchten. Und zwar weder strafrechtlich noch zivilrechtlich, wobei allerdings klar festzuhalten ist, dass auch einfache Nutzer das Recht gebrochen haben.

a. Strafrechtlich

Es ist praktisch unmöglich zu beweisen, wer einen Download getätigt hat. Im Strafverfahren muss der Staat aber beweisen, wer den Dowload getätigt hat. In einem Haushalt mit mehreren Personen, wenn niemand etwas einräumt, ist dies faktisch unmöglich. Strafrechtlich drohen also keine Gefahren.

b. Zivilrechtlich

Zwar ist es denkbar eine Abmahnung auch nur für den Download auszusprechen und vielleicht könnte man die Kosten etwas erhöhen – ähnlich der berühmten Fangprämie im Supermarkt. Es würden bei dem Download eines Spiels, welches 50,00 EUR im Laden kosten, möglicherweise Kosten von 140,00 EUR inklusive Schadensersatz entstehen. Bei einem Album oder Film eher die Hälfte. Das ist wohl nicht wirklich wirtschaftlich und wohl auch von den Rechteinhabern so nicht gewollt.

c. Ohne IP-Adresse keine Chance

In jedem Fall müsste aber eine IP-Adresse der Nutzer gespeichert und schnell genug beim Provider (binnen sieben Tagen) abgefragt werden. Zumal die aktuelle Aktion von den Strafverfolgungsbehörden ausging. Vor dem Hintergrund, dass aktuell die Strafverfolgungsbehörden selbst beim Filesharing einfache Nutzer nicht strafrechtlich verfolgen, erscheint es auch kaum denkbar, dass nun bei einem reinen Download der Jagdtrieb erwacht.

d. Fazit zur Verfolgung von Nutzern von Boerse.bz

Einfache Nutzer müssen nicht Ihren Computer im Keller verstecken, sollten aber zukünftig entsprechende Seiten meiden, denn das Downloaden ist keine rechtliche Grauzone sondern eine Urheberrechtsverletzung.

2. Haben Uploader etwas zu befürchten?

Ganz anders sieht es bei den Uploadern aus, diese sehen sich erheblichen straf- und zivilrechtlichen Schritten ausgesetzt. Zur Ermittlung, wer von den Nutzern eines Internetanschlusses für die Uploads verantwortlich ist, dienten die Hausdurchsuchungen. Zivilrechtlich müssen die Uploader mit Abmahnungen rechnen, wobei noch nicht geklärt ist, wie der Sachverhalt zu beurteilen ist, wenn mehrere Nutzer sich einen Acount teilen. Zum Beispiel im Rahmen einer Releasegruppe oder ähnlichem.

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