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Hausdurchsuchungen bei Nutzern von Boerse.bz

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Es finden derzeit Hausdurchsuchungen bei Nutzern des Dienstes boerse.bz statt. In einem uns vorliegenden Beschluss wurde dabei die besondere Bedeutung des Forums für Filesharer, welche sich in 2,7 Millionen registrierten Nutzern ausdrückt, betont.

Es stellen sich wie immer zwei Fragen, wenn solch massenhaft besuchte Seiten in den Fokus der Ermittlungsbehörden gelangen:

1. Wie sind die Ermittlungsbehörden an die Klarnamen gelangt?

Im Wesentlichen gibt es zwei Varianten, die erste ist, dass Nutzer sich einfach selber verraten, in dem Sie Brotkrumen hinterlassen, die direkt zu ihrer Haustür führen. Dazu gehört dass Nutzer einen Post absetzen und dabei eine E-Mail Adresse hinterlassen, unter der Sie etwa in einem Impressum zu finden sind. Dazu hatte ich hier geschrieben. Als Alternative kann es natürlich sein, dass die Betreiber die IP-Adressen von Nutzern/Uploadern herausgeben indem sie mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren. Zuletzt wäre es sogar möglich, dass die Ermittlungsbehörden die Seite „betreiben“, und damit direkten Zugriff auf die IP-Adressen haben. Nach meiner Meinung ist bei den aktuellen Vorgängen um boerse.bz eine der letzten beiden Varianten zutreffend.

2. Gegen wen richten sich die Ermittlungen?

Die uns derzeitig bekannten Hausdurchsuchungen richten sich gegen die vermeintlichen Uploader also die Nutzer, die Filme, Musik, Software oder ähnliche Produkte auf Server hochladen und anderen Nutzern die ensprechenden Links dazu zur Verfügung stellen. Ob auch gegen einfache Nutzer von boerse.bz ermittelt wird, ist nicht bekannt. Mir erscheint das eher unwahrscheinlich. Dennoch würde ich von der Nutzung entsprechender Foren zumindest derzeit dringendst abraten.

3. Was tun bei einer Hausdurchsuchung?

Wenn bei Ihnen eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird, seien Sie höflich aber sagen nichts zur Sache aus. Die Polizeibeamten sind in dieser Situation nicht „Ihr Freund und Helfer“. Lassen Sie sich nicht Einlullen, sprechen Sie mit den Behörden freundlich über Fussball, aber sagen Sie nichts zur Sache ohne mit einem Anwalt telefoniert zu haben.

4. Fazit

Bereits mehrfach haben wir darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Seiten wie boerse.bz auch für die einfachen Nutzer eher überflüssig ist. Es gibt zumindest mittlerweile einfach so viele legale und faire Angebote, dass Urheberrechtsverletzungen einfach überflüssig sind. Spiele gibt es u.a. günstig bei Steam und die wenigsten spielen doch wirklich mehr als zwei unterschiedliche Spiele im Jahr. Musik kann man z.B. streamen und im Internetradio hören – von Youtube ganz zu schweigen. Kinofilme schaut man einfach im Kino und für Serien gibt es auch viele Streaming Anbieter.

Die Ermittlungsbehörden nehmen vermeintliche Uploader immer schärfer ins Visier, so dass das „Uppen“ von Filmen, Musik etc. in doppeltem Sinne sträflich ist.

 UPDATE:

Die Kanzlei Waldorf Frommer hat eben eine Pressemitteilung herausgegeben, nach der wohl 120 Hausdurchsuchungen stattgefunden haben sollen. Den Beitrag von Waldorf  Frommer können Sie hier nachlesen. Die Kanzlei Waldorf Frommer war wohl federführend beteiligt. Es finden sich Teile des Beitrags der Kanzlei Waldorf Frommer recht ähnlich in einem der mir vorliegenen Hausdurchsuchungsbeschlüsse wieder:

Mit jeweils ca. 2,5 Mio. registrierten Nutzern und insgesamt ca. 300.000 Besuchern täglich zählen boerse.bz und boerse.to nicht nur zu den größten illegalen Plattformen, sondern aufgrund ihrer hohen Popularität auch zu den meistbesuchten Webseiten in Deutschland.

Boerse.bz ist seit Jahren das Synonym für professionell betriebene Internetpiraterie. Gegründet im Jahr 2008 hat sich die Seite zu einer der umfassendsten Plattformen für die illegale Verbreitung nahezu sämtlicher Medieninhalte etabliert. Die Zahl der über boerse.bz angebotenen Inhalte beläuft sich auf ca. 200.000 urheberrechtlich geschützte Werke; bei boerse.to, einem Ableger der Seite, sind es sogar rund 370.000.

Wenn in Ihrem Fall eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde, können Sie sich gern an unsere Kanzlei wenden, wir haben seit 2007 eine Vielzahl von Strafverfahren im Urheberrecht geführt. Dabei ist es uns auch bereits gelungen einen Freispruch zu erwirken, wenn die Hauptverhandlung eröffnet worden ist. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

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