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Vergleichsvorschlag von Rhein Inkasso nach Mahnbescheid

Von
Rhein Inkasso und Forderungsm. GmbH

Die Kanzlei Oliver Edelmaier schreibt aktuell im Auftrag der Rhein Inkasso Forderungsmanagement GmbH Personen an und bietet Vergleiche an. In den Schrieben heißt es:

„Nach Abstimmung mit unserem Mandant bieten wir Ihnen im Sinne einer kulanzweisen Regelung folgende Vergleichsvereinbarung an:
1.    Zur Erledigung dieser Angelegenheit zahlen Sie vorbehaltslos einen Vergleichsbetrag in Höhe von 350,00 EUR…“

Wann kommt es zu diesem Schreiben der Kanzlei Edelmaier?

Zunächst gibt es eine Abmahnung wegen Filesharing. Wenn der Abgemahnte nicht zahlt, wird die Forderung nicht mehr von der ursprünglich abmahnenden Kanzlei verfolgt, sondern von der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH. Diese schreibt mehrfach und lässt dann einen Mahnbescheid beantragen. Wenn der Adressat dagegen Widerspruch einlegt, folgt in einigen Fällen ein Schreiben wie oben dargestellt.

Ist es ratsam einen Vergleich mit der Rhein Inkasso Forderungsmanagement GmbH zu schließen?

Wer an diesem Punkt angelangt ist, weist die Forderung in der Regel nicht grundlos zurück, tendenziell empfehle ich eher standhaft zu sein, und es notfalls auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Wenn Sie Ihre Chancen in einem möglichen Gerichtsverfahren einschätzen lassen wollen, bevor Sie hier eine Entscheidung treffen, kontaktieren Sie mich für eine Ersteinschätzung.

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