OLG München v. 14 Januar 2016, AZ 29 U 2593/15: Schweigen ist…
Viel beachtet wurde eine Entscheidung des OLG München v. 14. Januar 2016, AZ 29 U 2593/15. Im wesentlichen ging es darum, dass die Anschlussinhaber (Ehepaar) die Tat bestritten, aber mitteilten, dass die Rechtsverletzung durch eines der Kinder vorgenommen wurde, der Beklagte sich aber...