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Hohe Abmahngefahr Verpackungsgesetz: Seit 1. Januar 2019

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hohe Abmahngefahr Verpackungsgesetz

Hohe Abmahngefahr Verpackungsgesetz: Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) trat am 1. Januar 2019 in Kraft und ersetzt die alte Verpackungsverordnung (VerpackV). Dies bringt eine Vielzahl neuer Regelungen und Pflichten mit sich und führt.

Diese neuen Regelungen müssen Sie als Online-Händler kennen und beachten!  Sind Sie auf dem neuesten Stand? Wenn nicht werden Sie jetzt tätig.

Bei Nichtbeachtung droht hohe Abmahngefahr! Zudem können Verstöße mit empfindlichen Bußgelder bis zu 200.000,00 € geahndet werden.

Wer ist vom neuen Gesetz betroffen?

Betroffen sind insbesondere Onlinehändler und Importeure, da diese i.d.R. Waren für den Versand verpacken. Das neue VerpackV findet auch Anwendung auf Versandverpackungen und das Material und die Stoffe aus denen diese bestehen.

Welche neuen Pflichten gibt es?

So müssen sich gemäß § 9 VerpackG Online-Händler nun im zentralen Verpackungsregister mit Stammdaten und Markennamen registrieren. Händler die nicht registriert sind, dürfen keine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Verkehr bringen bzw. unterliegen einem Vertriebsverbot. Die Registrierungspflicht. Diese Registrierungspflicht richtet sich grundsätzlich gleichermaßen an alle  Großkonzerne, Onlineshops und Einzelhändler.

Hohe Abmahngefahr Verpackungsgesetz: Dieses Register ist im Internet öffentlich einzusehen. Also auch für Ihre Konkurrenten sowie für Abmahnvereine! Daher droht hohe Abmahngefahr!

Zudem sind Hersteller weiterhin gemäß § 7 VerpackG verpflichtet, sich an einem dualen System zu beteiligen. Sie müssen sich bei einem System wie beispielsweise dem „Grünen Punkt“ lizensieren lassen.

Auch haben Online-Händler die neue Datenmeldungspflichten gemäß § 10 VerpackG zu beachten.

Als Hersteller gilt stets derjenige, der verpackte Ware erstmals gewerbsmäßig in den Verkehr bringt. Der Begriff des „Herstellers“ im Sinne des VerpackG ist somit weiter das allgemeine Verständnis. Daher gilt nicht nur der Produzent als Hersteller i.S.d. VerpackG, sondern in der Regel auch der reine Händler oder Vertreiber.

Hohe Abmahngefahr Verpackungsgesetz: Wenn Sie Hilfe oder Beratung bei der Umsetzungen der neuen Regelungen benötigen, unterstützen wir Sie hierbei gerne. Die Nichtbeachtung dieser Regelungen hat eine hohe Abmahngefahr zur Folge!

 

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