BGH I ZB 80/11 v. 19 April 2012: Flower Power schützt nicht (mehr) vor Abmahnungen
Der BGH I ZB 80/11 v. 19. April 2012 hat erkannt, dass für den Auskunftanspruch kein gewerbliches Ausmaß erforderlich ist:
Wäre ein Auskunftsanspruch gegen Dritte nur bei einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß gegeben, könnten die Hauptansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz auch...