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Neues aus der Gerüchteküche: Amtsgericht Hamburg senkt Streitwert bei Alben auf 30.000,00 EUR

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In einer heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Hamburg (kein Filesharing) bestätigte das Gericht im Rahmen einer Analogie zu Filesharing Verfahren  eine Tendenz, welche schon mehrfach angeklungen war, der Streitwert bei ganzen Alben solle (zukünftig) bei 30.000,00 EUR anzusetzen sein.

Senkt Hamburg die Streitwerte?

Noch liegen mir dazu keine Urteile vor, aber sollten sich die Überlegungen zeitnah in Urteilen wiederfinden wäre dies ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Bis dahin werden aber die üblichen Verdächtigen wie die Kanzlei Rasch aus Hamburg bei Gericht „Sturm laufen“. Die Schriftsätze kann ich mir schon sehr gut vorstellen: (Unverständlich, Rechtssicherheit, wo ist die gefestigte Rechtsprechung usw). Hoffentlich bleibt die Hamburger Richterschaft hier standhaft.

Wie hoch sind die Streitwerte bei anderen Gerichten?

Die Streitwerte wären dann in Hamburg zwar immer noch dreimal so hoch wie am Amtsgericht München, wo in hunderten Verfahren bei ganzen Alben im Auftrag von Sony Streitwerte von 10.000,00 EUR angesetzt werden, aber es würde deutlich, dass das Hamburger Gericht schon deutlicheres Augenmaß zeigt, als dies in der Vergangenheit vielleicht der Fall war.

Anmerkung und Aussicht:

Bei ganz strenger „Lesart“ hätte/hat sich übrigens die Rechtsprechung gar nicht so viel bewegt. Denn das etwa von der Kanzlei Rasch gern zitierte Urteil des AG Hamburg,  v. 30.04.2012 – Az.: 36a C 479/11, in dem ein Streitwert von 50.000,00 EUR festgesetzt wurde, betraf nach meiner Meinung ebenso wie das Urteil des Amtsgericht Hamburg von 27.06.2011, Az. 36A C 172/10 eine Täterkonstellation. Die angedachte Reduzierung auf 30.000,00 EUR beträfe nur Störerkonstellationen. In Täterkonstellationen dagegen soll es auch nach aktuellen Überlegungen einen 50% Aufschlag geben. Dann wären wir wieder bei 45.000,00 EUR. Aber ein Schritt nach dem Anderen.

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