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Schulenberg und Schenk versenden weiter Mahnbescheide und Klagen

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Die Hamburger Kanzlei Schulenberg und Schenk versendet aktuell nicht so viele Abmahnungen – oder zumindest bekommen wir als Kanzlei davon deutlich weniger mit – dafür haben sich die Klageverfahren, welche Schulenberg und Schenk vor Gericht bringt,  massiv erhöht. Aktuell erreichen uns viele Fragen zu Mahnbescheiden dieser Kanzlei, daher einige Ausführungen:

Ein Mahnbescheid sagt noch nicht aus, dass die dort aufgeführte Summe auch wirklich bezahlt werden muss, ein Gericht hat diese Forderung nicht geprüft.
Entgegen einer früheren Entwicklung gehen die Kanzleien und auch Schulenberg und Schenk mittlerweile dazu über nach einem Mahnbescheid die Klage zu begründen. Sie erhalten dann von einem Gericht (oft Hamburg) eine Klageschrift in zweifacher Ausfertigung (eine beglaubigte Abschrift mit Anlagen und eine Abschrift ohne Anlagen). Mit dieser Klageschrift sollten Sie einen Anwalt einschalten, der Sie hier vertreten kann. Aufgrund der immer gleichen Vorgehensweise vieler Abgemahnter (nur eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben – sog mod. UE) lesen sich alle Klageschriften identisch und es ist sehr wenig für Schulenberg und Schenk zu individualisieren, was leider die mögliche Klagefrequenz wohl nochmals erhöhen wird. Ferner muss man klar sagen, dass gerade die Hamburger Gerichte doch eine sehr strenge Störerhaftung vertreten.

Wenn Sie einen Mahnbescheid oder eine Klage von Schulenberg und Schenk erhalten haben, wenden Sie sich vertrauensvoll erst einmal an uns.

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Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70

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