LG Hamburg AZ 308 O 109/12 vom 21.9.2012: Unwirksamkeit der Abmahnung
Das LG Hamburg AZ 308 O 109/12 hat mit Urteil vom 21.9.2012 (noch nicht rechtskräftig):
- I. Dem Beklagten wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten,...