Klage der Kanzlei Rasch vor dem LG Köln – Urteil vom 27. Januar 2010 AZ 28 O 241/09
Der geschätzte Kollege Solmecke hat das viel erwartete Urteil des LG Köln (AZ 28 O 241/09) vom 27. Januar 2010 veröffentlicht. Der Abgemahnte musste im Ergebnis knapp 2.200,00 EUR und ca. 40 % der Kosten des Rechtsstreits tragen. Grundsätzlich hat das Gericht die Störerhaftung bejaht....