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Abmahnung für Iron Man 2 durch Anwaltskanzlei Waldorf aus München

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Die Anwaltskanzlei Waldorf aus München mahnt derzeit vermehrt Rechtsverletzungen des Films Iron Man 2 in Tauschbörsen ab. Der Rechteinhaber ist die Tele München Fernseh Gmbh & Co KG. Das Besondere daran ist, dass der Film noch nicht auf DVD oder Blu Ray veröffentlicht ist. Auch in den Videotheken ist der Film nach meiner Meinung noch nicht zu finden. Das bedeutet, dass in den Tauschbörsen bestenfalls schlechte Abfilmungen des Films aus dem Kino zu finden sind. Das kennt der eine oder andere wahrscheinlich von Star Wars Episode 1, wenn Bekannte auf dem Laptop stolz einen Fitzel-Bildschirm präsentieren, auf dem eine Leinwand zu erkennen ist, hinter einer Popcorn-Tüte, auf dem dann „Jar Jar Binks“ als Kleks erkennbar ist. Sehr beeindruckend.

Wahrscheinlich sind die Kino-Abfilmungen seitdem professioneller geworden, aber es bleiben schlechtes Bild und schlechter Ton. Nichts für Menschen, die einen Film halbwegs mit Interesse verfolgen. Gerade ein Film wie Iron Man 2 überzeugt doch weniger durch subtiles Charakterspiel als einfach durch Explosionen – Popcorn Kino eben.

All dies hilft Abgemahnten natürlich erst einmal wenig, zumal in 80% der von mir bearbeiteten Fälle (bei Musik sogar fast 90%, kann aber auch an meinen Vorgesprächen liegen), der Anschlussinhaber ohnehin nicht wusste, dass etwas heruntergeladen wurde. In vielen Fällen wurde einfach auf die Vernunft und das wiederholte Versprechen vertraut,“nichts illegales zu machen.“

Die von Waldorf gesetzte Forderung mit 956,00 EUR ist auf jeden Fall deutlich zu hoch. Gerade die Anschlussinhaber, welche die Rechtsverletzung nicht begangen haben, müssen diese Zahlung in der Höhe auf keinen Fall leisten. Die Unterlassungserklärung muss neu formuliert werden, weil diese in der beigefügten Fassung viel zu weit formuliert ist.

Gern kann ich Sie im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung über Chancen und Risiken informieren. Sollten Sie eine Vertretung wünschen, werde ich Ihnen eine faire Pauschalzahlung für meine Tätigkeit nennen. Von dem gesparten Geld können Sie ja dem unglücklichen Familienmitglied – nachdem dieser Besserung versprochen hat – eine Kino Karte spendieren.

Ihr

Dr. Alexander Wachs

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