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„Total War: Rome 2“ und „Company of Heroes 2“ Abmahnung durch rka

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Die beiden Computerspiele „Total War: Rome 2“ und „Company of Heroes 2“ werden von rka Rechtsanwälten im Auftrag der Koch Media GmbH aus Höfen, Österreich abgemahnt.

Welche Rechte werden in der „Total War: Rome 2“ Abmahnung geltend gemacht?

Die Koch Media hat von der Sega Europe Ltd mit Wirkung zum Juli 2012 nach der jeweiligen rka Abmahnung die „ausschließlichen Nutzungs- und Vertriebsrechte an den Computerpielen „Total War: Rome 2“ und „Company of Heroes 2″ erworben“. Beide Spiele waren bei ihrer Veröffentlichung erheblicher teilweise sehr überspitzter Kritik ausgesetzt, was die Qualtät des Spiels angeht. Dies hat dazu geführt, dass es „Rome 2“ bereits vor einigen Monaten zu einem eigenen Beitrag in diesem Blog gebracht hat. Es handelt sich bei beiden Spielen um die letzten „AAA“ Real Time Strategy Games, also um Spiele, die unter erheblichem Kosten- und Zeitaufwand entwickelt wurden.

Worum geht es bei dem Spiel „Company of Heroes 2“?

Wer sich (als Elternteil) einmal informieren möchte, worum es in dem Spiel „Company of Heroes 2“ geht und warum solche Spiele gespielt werden, kann sich einmal das Video von „Generals Gentlemen“ anschauen, das erläutert, warum das Spiel so beliebt ist.

httpv://www.youtube.com/watch?v=wPGld24vRYg&list=UUQ0KFtUTiUVKL9TDb8m65NQ

Das Spiel „Total War: Rome 2“ ist das gleiche Genre und ähnlich.

Was wird in der rka Abmahnung gefordert?

Hinsichtlich der komplexen Berechnung der Anwaltskosten soll auf meine vorherigen Beiträge zu den aktuellen rka Abmahnungen vewiesen werden.  Die Vergleichsvorschläge scheinen sich in den Abmahnungnen bei a. 800,00 EUR einzupendeln, können aber bei mehrfachen Ermittlungen durchaus auch höher sein. Diese Forderung sollte in dieser Höhe keinesfalls ungeprüft akzeptiert werden. Gleiches gilt auch für den Entwurf einer Unterlassungserklärung, in dem man unter Ziffer a) Täter, Mittäter, Teilnehmer ist oder unter b) Störer ist, oder wenn nichts weggestrichen wird, eben beides.

Empfehlung der Kanzlei Dr. Wachs:

Hier ist anwaltliche Hilfe geboten, insbesondere als die Berichterstattung im Internet immer widersprüchlicher und oftmals falsch ist und die Medien die aktuelle BGH Rechtsprechung zur Durchbrechung der Störerhaftung auch nicht korrekt wiedergeben.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer ersten kostenlosen Ersteinschätzung zu Chancen und Risiken im Umgang mir Ihrer rka Abmahnung  durch die erfahrenen Anwälte der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte, egal ob Sie sich konsequent wehren wollen und auch gerichtlich gegenhalten wollen, oder ob Sie nur an einer Einigung zu überschaubaren Kosten interessiert sind. Wir können beides.

Haben Sie Fragen?

Wir helfen seit Jahren schnell, unkompliziert und bundesweit. Die erste telefonische Einschätzung zu Kosten und Risiken ist kostenlos.

Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70

Bewertung: 4.8 Sterne von 30 Abstimmungen.