Klagewahrscheinlichkeit ist abhängig von wirtschaftlichen Möglichkeiten: SCHUFA
In Internetforen ist immer wieder von Verjährungen zu lesen, zwar sind die Ausführungen fast immer falsch, aber zumindest die Anwaltskosten sind in einigen Fällen tatsächlich verjährt.
Klagewahrscheinlichkeit geringer bei schlechten wirtschaftlichen Vorrausetzungen
Warum verjähren die Forderungen bei einigen und andere werden verklagt? Ein nicht zu unterschätzender Faktor bei der Frage, ob ein Abgemahnter eine Klage oder einen Mahnbescheid erhält, ist ob aus Sicht des klagenden Rechteinhabers bei dem Abgemahnten „etwas zu holen ist“. Dazu stellen die Rechteinhaber bzw. Kanzleien Anfragen über die Solvenz des Schuldners – u.a. auch bei der SCHUFA, wie sich aus einer Eigenauskunft eines Abgemahnten ergibt, die mir vorliegt. Ausweislich dieser Auskunft hat sich die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte an die SCHUFA gewandt.
Schufa Eintrag wegen Filesharing?
In einem anderen Verfahren wurde von einer anderen Kanzlei – vor anwatlicher Beratung – sogar ein SCHUFA Eintrag vorgenommen. Diesen konnten wir zwar entfernen lassen, aber es zeigt, dass das Thema SCHUFA von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist. Ein richtiger Schufa Eintrag wegen Filesharings ist extrem unwahrscheinlich, wer aber wirklich sicher gehen möchte, dass er keine Einträge hat, sollte eine Eigenauskunft erwägen.
Dennoch werden die Auskunftsmöglichkeiten unzweifelhaft vor einer Klage genutzt woraus folgt, dass die Wahrscheinlichkeit eines ALG 2 Empfängers verklagt zu werden, aufgrund der mutmaßlich schwachen Bonität, deutlich geringer ist, als diejenige eines Abgemahnten mit gefestigten wirtschaftlichen Verhältnissen. Dies sollte in Ihre Überlegungen einfließen. Gern beraten wir Sie, wenn Sie zu dem Thema weitergehende Fragen haben.
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