Frommer Legal Klage Amtsgericht Frankfurt am Main: Was Betroffene jetzt wissen müssen
Sie haben Post vom Amtsgericht Frankfurt bekommen, und auf dem Schriftsatz steht Frommer Legal? Dann geht es vermutlich um einen alten Filesharing-Vorwurf, der plötzlich vor Gericht landet (Frommer Legal Klage Amtsgericht Frankfurt am Main). Wer jetzt überlegt, einfach zu zahlen, sollte vorher genau hinschauen. Eine Frommer Legal Klage am Amtsgericht Frankfurt steht und fällt mit Punkten, die sich im Einzelfall oft erfolgreich angreifen lassen.
Wir vertreten seit Jahren Mandanten gegen Filesharing-Forderungen und sind, obwohl unser Kanzleisitz in Hamburg liegt, in den letzten Jahren regelmäßig mit Filesharing-Klagen vor dem AG Frankfurt befasst. Der folgende Beitrag erklärt anhand einer Klageschrift, wie diese Verfahren aufgebaut sind, warum die Forderung teils fast zehn Jahre nach dem angeblichen Download kommt und weshalb in diesen neuen Verfahren auffällig oft keine Abmahnkosten mehr verlangt werden. Die Angaben sind anonymisiert.
Frommer Legal Klage Amtsgericht Frankfurt am Main: Wie der Fall überhaupt dorthin kommt
Viele Betroffene wundern sich, weshalb ihre Klage Frommer Legal AG Frankfurt vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main verhandelt wird, obwohl sie dort möglicherweise gar nicht wohnen. Zunächst ergibt sich die sachliche Zuständigkeit aus § 23 Nr. 1 GVG. Danach sind die Amtsgerichte für Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 10.000 € zuständig. Aber warum gerade das AG Frankfurt am Main? Hessen verfügt über zwei spezialisierte Amtsgerichte für Urheberrechtsstreitigkeiten. Während das Amtsgericht Frankfurt am Main für die Landgerichtsbezirke Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Hanau, Limburg und Wiesbaden zuständig ist, werden Verfahren aus den Landgerichtsbezirken Fulda, Kassel und Marburg zentral beim Amtsgericht Kassel geführt. Die gerichtliche Zuständigkeit ergibt sich aus der auf § 105 Abs. 2 UrhG beruhenden hessischen Zuständigkeitskonzentration.
Wer klagt da eigentlich? Die Frage der Aktivlegitimation bei der Frommer Legal Klage Amtsgericht Frankfurt am Main
Die Klägerseite muss zunächst belegen, dass sie für das Werk, wegen dem Filesharing vorgeworfen wird, die Rechte hält. In der Klageschrift liest sich das so:
„Die Klägerseite verfügt über zahlreiche nationale und internationale Bild-/Tonaufnahmen in Deutschland exklusiv.“
Und weiter:
„Die Klägerseite ist im Hersteller- bzw. Urhebervermerk ausdrücklich als Rechteinhaberin ausgewiesen.“
Die Aktivlegitimation wird als Angriffspunkt oft unterschätzt, in vielen Fällen gibt es hier aber durchaus Grundlage zu kritischen Fragen. Häufige Fragen rund um diese Schreiben beantworten wir in unseren FAQ zu Abmahnungen von Frommer Legal.
Die technische Ermittlung: Wie kommt die Gegenseite an die Daten?
Im nächsten Schritt schildert die Klageschrift der Frommer Legal Klage Amtsgericht Frankfurt am Main, wie die angebliche Verletzung überhaupt festgestellt wurde. Eingesetzt wird ein Ermittlungssystem mit dem Kürzel PFS. Dazu heißt es:
„Das von der ipoque GmbH unter der Regie des anerkannten Zeugen Dr. Frank Stummer entwickelte und betriebene System wird seit dem 01.09.2015 von der Digital Forensics GmbH betrieben.“
Zum Ablauf trägt die Klägerin vor, nicht eindeutig identifizierbare, nicht abspielbare oder falsch benannte Dateien würden „aussortiert und verworfen“. Ob die Erfassung im konkreten Fall sauber lief, ob Zeitstempel, Hash-Werte und Protokolle stimmen und ob die behauptete Datei tatsächlich der vollständige, geschützte Film war, lässt sich überprüfen. Pauschale Beschreibungen des Systems ersetzen diesen Nachweis nicht. Fairerweise muss man aber einräumen, dass die Ermittlungen, welche die Kanzlei Frommer Legal vorlegt, zu den besten der Branche gehören. Natürlich passieren Fehler, die sind nie auszuschließen und können auch vom Provider herrühren. Eine Verteidigung sollte nie allein auf Grundlage einer angeblichen Fehlermittlung erfolgen. Das ist sehr riskant.
Vom Datensatz zur Person: die Anschlussinhaberhaftung
Nun muss die Klägerin die ermittelte IP-Adresse einem Menschen zuordnen. Dafür stützt sie sich auf einen Gestattungsbeschluss des Landgerichts München I und die anschließende Provider-Auskunft:
„Auf Grundlage des Gestattungsbeschlusses hat der jeweilige Internetdienstanbieter Auskunft über die verantwortlichen Anschlussinhaber erteilt.“
Daraus konstruiert die Klägerseite eine Vermutung gegen den Anschlussinhaber. Genau hier liegt erfahrungsgemäß der wichtigste Hebel der Verteidigung. Anschlussinhaber zu sein heißt nicht, Täter zu sein. Wer im Haushalt hatte Zugriff auf den Anschluss? Gab es weitere Nutzer, Familienangehörige, Mitbewohner, ein offenes oder mitgenutztes WLAN? Die Rechtsprechung verlangt vom Anschlussinhaber zwar, im Rahmen der sogenannten sekundären Darlegungslast etwas zu den Nutzungsverhältnissen vorzutragen. Die Beweislast für die Täterschaft bleibt aber bei der Klägerin. Wie dieser Vortrag aussehen muss, damit er trägt, ohne der eigenen Familie zu schaden, ist heikel und gehört in anwaltliche Hände.
Über zehn Jahre alt: Warum wird so spät noch geklagt?
Sehr ärgerlich für Abgemahnte ist es aber, wenn zwischen Rechtsverletzung und Klage neun bis zehn Jahre liegen. Die Klägerin weiß, dass das Fragen aufwirft, und geht vorsorglich selbst darauf ein:
„Höchst vorsorglich sei bereits jetzt darauf hingewiesen, dass eine Verjährung des Anspruchs auf Wertersatz vorliegend nicht gegeben ist.“
Begründet wird das mit der zehnjährigen Verjährung des Restschadensersatzanspruchs:
„Der Anspruch aus § 102 S.2 UrhG i.V.m. § 852 BGB verjährt frühestens in zehn Jahren von seiner Entstehung an.“
Das erklärt die Welle alter Fälle, die jetzt als Frommer Legal Klage am Amtsgericht Frankfurt und an anderen Gerichten auftauchen. Wer 2025 eine Frommer Legal Klage am AG Frankfurt erhält, hat es nicht selten mit dieser Konstellation zu tun. Ob eine so späte Inanspruchnahme noch durchsetzbar ist, hängt auch von Verjährung und Verwirkung ab.
Warum verlangt Frommer Legal ni der Klage keine Anwaltskosten mehr?
Abgemahnte erinnern sich an Forderungen aus mehreren Posten: Schadensersatz plus Abmahnkosten, wie sie für eine klassische Frommer Legal Abmahnung typisch sind. Gefordert wird in solchen Altfällen nur noch ein Schadensersatzbetrag:
„Die Beklagtenseite wird verurteilt, an die Klägerseite einen angemessenen Schadensersatz, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, mindestens jedoch insgesamt EUR 1.000,00 zu bezahlen.“
Ein Antrag auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten? Fehlanzeige. Das ist kein Versehen, sondern Folge des gewählten Anspruchsmodells. Die Klägerin stützt sich ausdrücklich nur noch auf den Restschadensersatz:
„Der Klägerseite steht jedenfalls im Wege des § 102 S.2 UrhG, § 852 BGB ein Restschadensersatzanspruch zu.“
Dieser Anspruch ist rechtlich etwas anderes als der ursprüngliche Schadensersatz wegen der Rechtsverletzung. Herausgegeben werden soll nur das, was der Verletzer durch die Nutzung erlangt hat. Da man die Nutzung selbst nicht zurückgeben kann, tritt an ihre Stelle ein Wertersatz, so die Argumentation:
„Der Gebrauch eines Rechts ist seiner Natur nach jedoch nicht herausgabefähig. Daher ist der Wert des Erlangten zu ersetzen.“
Kurz gesagt: Die alten Abmahnkosten sind als Anspruch verjährt und tauchen deshalb gar nicht erst auf. Geblieben ist der Versuch, einen Lizenzschaden geltend zu machen.
Die Schadensberechnung über die Lizenzanalogie
Den geforderten Betrag rechtfertigt die Klägerin in der Frommer Legal Klage am Amtsgericht Frankfurt am Main über die sogenannte Lizenzanalogie. Vereinfacht: Was hätte ein vernünftiger Lizenznehmer für die Nutzung bezahlen müssen? Dazu argumentiert sie, das Anbieten in einer Tauschbörse berechtige rechnerisch zu einem weltweiten, unbeschränkten Angebot des Films, weshalb der zu schätzende Betrag deutlich über den geforderten 1.000 Euro liege.
Was Sie jetzt tun sollten
Reagieren Sie bei einer Frommer Legal Klage Amtsgericht Frankfurt am Main nicht aus dem Bauch heraus. Weder vorschnelles Zahlen noch Ignorieren ist ratsam, denn ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage hat Fristen, die man nicht verstreichen lassen darf. Zahlen Sie nicht, ohne die Forderung geprüft zu haben, und geben Sie gegenüber der Gegenseite keine Erklärungen zu den Nutzungsverhältnissen in Ihrem Haushalt ab, bevor Sie anwaltlichen Rat haben.
Eine Frommer Legal Klage Amtsgericht Frankfurt am Main besteht aus mehreren Bausteinen, die jeder für sich überprüfbar sind: die Rechteinhaberschaft, die technische Ermittlung, die Zuordnung zum Anschlussinhaber, die Verjährung und die Schadenshöhe. In der Praxis hakt es selten an einer einzigen Stelle, und oft sind es gerade die Verjährungs- und Darlegungsfragen rund um den Restschadensersatz, die ein Verfahren kippen lassen.
Sie haben eine Frommer Legal Klage oder einen Mahnbescheid erhalten? Schicken Sie uns die Unterlagen für eine erste Einschätzung – einen Überblick über das Vorgehen finden Sie auch auf unserer Seite zur Filesharing-Soforthilfe.

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