BAG: Beweisverwertungsverbot bei Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23. August 2018 -2 AZR 133/18 entschieden, dass eine Videoaufzeichnung, welche eine Kassiererin zeigte, die insgesamt mehrere tausend Euro unterschlug, in einen Arbeitsgerichtsprozess eingeführt wurden durfte.