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E-Commerce 2014: Änderungen Muster Widerrufsbelehrung 2014 und AGB 2014

Mit dem 13.6.2014 haben praktisch alle Händler und Anbieter von Dienstleistungen eine Vielzahl von Gesetzesänderungen in Ihrer Widerrufsbelehrung, AGBs  usw. berücksichtigen. Es geht um folgende Paragraphen des BGB die geändert bzw. neu gefasst werden:

§ 13 BGB;  § 356a BGB; § 126b BGB; § 356b BGB; § 241a BGB; § 356c BGB; § 312 BGB; § 357 BGB; § 312a BGB; § 356c BGB; § 312b BGB; § 357a BGB; § 312c BGB; § 357b BGB; § 312d BGB; § 357c BGB; § 312e BGB; § 358 BGB; § 312f BGB; § 359 BGB; § 312g BGB; § 360 BGB; § 312h BGB; § 361 BGB; § 312i BGB; § 443 BGB; § 312j BGB; § 474 BGB; § 312k BGB; § 485 BGB; § 314 BGB; § 485a BGB; § 323 BGB;    § 510 BGB; § 355 BGB und § 356 BGB.

Wir haben zu jedem Paragraphen eine Synopse vorbereitet, mit einem kurzen Kommentar. Recht anschaulich werden die Änderungen auch in dem neuen „Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen“ oder umgangsprachlich der Muster Widerrufsbelehrung 2014. Jeder im Internet Handelnde muss seine Internetseite u.a. auf eine korrekte Widerrufsbelehrung 2014, korrekte AGB 2014 und sonstige Punkte wie  z.B. das Impressum prüfen lassen. Andernfalls riskiert er kostenträchtige Abmahnungen.

Praxis Tipp: Wenn Sie bereits in der Vergangenheit eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Wettbewerber sich ihren Shop gerade nach den umfassenden Gesetzesänderungen noch einmal genau anschaut. Die nächste Abmahnung droht! Investieren Sie daher frühzeitig in IHRE anwaltliche Beratung, und nicht in Abmahnkosten eines gegnerischen Rechtsanwalts.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, nutzen Sie die Möglichkeit einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung zu  den Änderungen im E-Commerce 2014 und wie wir Ihnen beistehen können.

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