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Debcon Debitorenmanagement und Consulting

Februar 2012: Die Debcon GmbH aus Witten versendet aktuell hunderte von Inkasso Schreiben, in denen auf Abmahnungen von Urmann und Collegen nicht oder nur eine modifizierte Unterlassungserklärung versandt wurde. Die Gefahr dabei ist, dass die Debcon GmbH bereits im Schreiben darauf hinweist, dass unbestrittene Forderungen an die Schufa weitergeleitet werden. Die Gefahr ist klar, es droht der berühmte Schufa Eintrag.

Wörtlich heißt es dazu in einem mir vorgelegten Schreiben:

Schon heute weisen wir in Erfüllung unserer Pflicht darauf hin, dass wir Daten von fälligen und unbestrittenen Forderungen an die Schufa Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden übermitteln, soweit die Forderung nicht ausgeglichen wird und die Weitergabe der Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der eines Dritten erforderlich ist. Weitere Informationen über die Schufa erhalten Sie unter www.meineschufa.de

Ferner droht die Debcon GmbH mit gerichtlichen Schritten wenn die Forderung  in Höhe von 1.286,80 EUR nicht beglichen wird. Ob die Forderung tatsächlich zur gerichtlichen Geltendmachung weitergegeben werden, kann noch niemand mit Sicherheit abschätzen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass dies unwahrscheinlich ist. Adressaten entsprechender Schreiben sollten sich aber bewusst sein, dass je mehr Abmahnungen sie erhalten haben, desto höher die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Forderungen dann doch gerichtlich verfolgt werden. An den einschlägigen Gerichten in Köln, Hamburg oder München ist aktuell festzuhalten, dass wenn mehrfach Ermittlungen stattgefunden haben, die Gerichte tendenziell dazu neigen, davon auszugehen, dass eben doch Filesharing über die Leitung stattgefunden hat.

Ich rate daher Adressaten, welche mehrere Schreiben erhalten haben, einmal mit einem Anwalt den Fall bzw. die Fälle auf mögliche Angriffspunkte durchzusprechen. Gern will ich Sie dabei unterstützen.

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Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70