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Kanzlei Lihl

Die Kanzlei Lihl versendet aktuell (Stand 2014) keine Abmahnungen wegen Filesharings, ob derzeit Klageverfahren geführt werden ist nicht bekannt. Die folgenden Ausführungen betreffen daher in der Vergangenheit ausgesprochene Abmahnungen.

Wer ist Rechtsanwalt Lihl?

Die Kanzlei Lihl nimmt die rechtlichen Interessen u.a. Filmproduzenten wahr. Rechtsanwalt Lihl war – bevor er Abmahnungen verschickte – übrigens für eine  andere Kanzlei als angestellter Anwalt tätig nämlich die Kanzlei KUW. Teile der Kanzlei KUW hingegen firmierte dann zu Urmann und Collegen um, die wieder zu Urmann und Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH umfirmierte.

Wofür ist das interessant?

Der Rechtsanwalt Lihl kennt sich also aus im „Abmahnwesen“ und hat sicher schon viele hundert oder gar tausende Abmahnungen erstellt. Es ist daher besonders wichtig, sich als Abgemahnter nicht dazu hinreißen zu lassen, bei dem Anwalt Lihl anzurufen. Schnell werden bei solchen Gelegenheiten Umstände eingeräumt, die erst einmal unproblematisch scheinen, aber später eine Vertretung erschweren oder sogar ganz unmöglich machen. Es ist grundsätzlich zu raten, auch in der ersten Aufregung erst einmal für sich selber den Sachverhalt aufzuklären und die Erkenntnisse nicht ohne anwaltliche Rücksprache ohne Not freizugeben. Insbesondere sollte man sich davor hüten, Rechtsverletzungen einzuräumen, um die Schuld von Kindern auf sich zu lenken.

Worum geht es in der Abmahnung?

Das uns vorliegende Schreiben der Kanzlei heißt: „Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in Internettauschbörsen und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung“. Die Kanzlei behauptet in der „Lihl Abmahnung“, dass über den Internetanschluss des Abgemahnten eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Das bedeutet, dass zwar nicht unbedingt der Anschlussinhaber die Datei hochgeladen haben muss, er aber als Inhaber für das Geschehene haftbar sei. Der Besitzer des Anschlusses sei auch verantwortlich, wenn sich Dritte Zugriff zu dessen WLAN-Verbindung geschafft haben.

Wann und wo genau dies passiert sein soll, meint die Kanzlei anhand ermittelter Daten dokumentieren zu können. Der Vorwurf sei „beweissicher“ zu protokolliert.

Was wird in der Lihl Abmahnung gefordert?

Daraufhin fordert die Kanzlei Lihl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Unterlassungserklärung soll unterschrieben an die Kanzlei zurück gesendet werden, weil Sie den Gläubiger vor einer Wiederholungstat schützt. In der mir vorliegenden Unterlassungserklärung heißt es wortgetreu: „Der Unterlassungsschuldner verpflichtet sich gegenüber der Unterlassungsgläubigerin, es bei Meidung einer von der Unterlassungsgläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzenden und im Streitfall vom zuständigen Landgericht auf deren Angemessenheit zu überprüfenden Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, das urheberrechtlich geschützte Werk (…) oder Teile des Selben im Internet öffentlich zu verbreiten oder auf sonstige Art und Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen“. Sollte der Unterzeichner gegen die abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen, ist eine hohe Vertragsstrafe fällig.

Was tun bei einer Lihl Abmahnung?

Wir raten dringend davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft an die Kanzlei Lihl zurückzuschicken. Informieren Sie sich, bevor Sie handeln.

httpv://www.youtube.com/watch?v=Qt5xp4GqRXw

Ferner wird in der Lihl Abmahnung eine Summe – in einer uns vorgelegten Abmahnung – von insgesamt 650,00 EUR gefordert, um die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen. Diese Summe ist aber keineswegs immer angemessen, wie in der Lihl Abmahnung suggeriert wird.

Dr. Wachs rät:

Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung. Im Zweifel bindet sie die Unterlassungserklärung lebenslang und stellt ein Schuldanerkenntnis dar. Zahlen Sie nicht die geforderte Summe, ohne prüfen zu lassen, ob diese überhaupt berechtigt ist.

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Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70