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Kanzlei Marko Schiek

Die Kanzlei Marko Schiek vertritt unter anderem Rechteinhaber pornografischer Werke bei Tauschbörsenverletzungen. Die uns vorgelegte „Schiek Abmahnung“ ist schnörkellos mit „Urheberrechtsverletzung [….]“ überschrieben. Rechtsanwalt Schiek vertritt in einer uns vorgelegten Abmahnung die Rechte der Purzel Video GmbH.

Es sei eine Urheberrechtsverletzung an urheberechtlich geschützten Werken festgestellt worden wird in der Abmahnung ausgeführt. Die Ermittlung habe ergeben, dass die Tat über den Internetanschluss des Abgemahnten gelaufen sei, weswegen dieser u.a. Ersatz zu leisten haben.
Das jeweilige Werk sei durch den Hashwert identifiziert und dieser sei „insoweit mit dem menschlichen Fingerabdruck vergleichbar“. Laut Schiek Abmahnung könne „beweissicher“ dokumentiert werden. Es stehe daher fest dass über den Anschluss des Abgemahnten der jeweilige Film in Internettauschbörsen zum Download Dritten und damit zur Vervielfältigung angeboten wurde.

Es werde zum Einen die Abgabe einer unterzeichneten strafbewehrten Unterlassungserklärung und zum Anderen die Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.267,60 EUR.

In einer uns übersendeten Unterlassungserklärung heißt es insoweit: „es zu unterlassen, das urheberechtlich geschützte Filmmaterial (…) oder einzelne Teile hiervon ohne Zustimmung der Firma (…) (insbesondere im Internet) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu vervielfältigen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.“

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