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Schutt, Waetke

Schutt, Waekte Abmahnung STAND 2011: Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Schutt, Waetke vor, die heißt: „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung“. Die Kanzlei Schutt Waetke vertritt verschiedenste Rechteinhaber, deren geistiges Eigentum in Tauschbörsen verletzt wird. In einer uns vorgelegten Abmahnung wird behauptet, der Angeschriebene hätte ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Internet in Tauschbörsen, so genannten Peer-to-Peer-Netzwerken, hochgeladen und „ohne deren Zustimmung“ Dritten zur Verfügung gestellt.

Folgende Rechteinhaber wurden oder werden von der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte vertreten:

  • Anime Virtual S.A.
  • 3p Gesellschaft für Kommunikation mbH
  • 10TACLE STUDIOS AG
  • Battlefront.com Inc.
  • Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG
  • bitComposer Games
  • cdv Software Entertainment AG
  • City Interactive S.A.
  • Codemasters Software Co. Ltd
  • EIDOS GmbH
  • ELECTRONIC ARTS GmbH
  • farbfilm verleih GmbH
  • KONTOR Records GmbH
  • IT-Services Thomas Holz
  • Justin Slayer International
  • Mick-Haig Productions e.K.
  • Mick-Haig Productions USA Inc
  • Oftly Goldwin GmbH
  • Peppermint Jam Records GmbH
  • Raw Films ltd.
  • Robert Bosch GmbH
  • Techland
  • TGC – The Games Company Worldwide GmbH
  • TOBIS Film GmbH & Co. KG
  • TopWare Entertainment GmbH
  • SouthPeak Games
  • Zuxxez Entertainment AG

Um den Fall außergerichtlich zu erledigen, fordert die Kanzlei Schutt, Waetke das Zurücksenden einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung soll die Rechteinhaber vor Wiederholungsgefahr schützen. Sollte der Unterzeichnende nach Unterschrift gegen die Unterlassungserklärung handeln, und weiterhin Werke des Rechteinhabers öffentlich im Internet zur Verfügung stellen, muss er damit rechnen eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro zahlen zu müssen. In einer Unterlassungserklärung der Kanzlei heißt es wörtlich: „Der Schuldner wird es ab sofort unterlassen (…) das Werk ohne Zustimmung der Gläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und/oder zugänglich machen zu lassen.“

Des Weiteren fordert Schutt, Waetke die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 750,00 EUR, um die Angelegenheit somit vollständig zu beenden.

Stand 2014 der Schutt, Waetke Abmahnung:

Durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat selbstverständlich auch die aktuelle Schutt, Waetke Abmahnung einige Änderungen erfahren. Diese sollen im folgenden untersucht werden. Zunächst ist auffällig, dass eine uns aus dem November 2014 datierende Abmahnung sich an dem Wortlaut des § 97 a Abs. 2 UrhG quasi entlanghangelt. Die Anforderungen sind unterstrichen und lauten: Name und Firma des Verletzten; genaue Bezeichnung der abgemahnten Rechtsverletzung; in dieser Abmahnung geltend gemachte Zahlungsansprüche, Geht die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung (vgl. vorletzte Seite dieser Abmahnung) über die abgemahnte Rechtsverletzung hinaus?

Zwei dieser genanten Punkte sollen im folgenden etwas genauer durchleuchtet werden:

a. In dieser Abmahnung geltend gemachte Zahlungsansprüche

Unter diesem Punkt heißt es in der Schutt, Waetke Abmahnung: Insgesamt 742,59 EUR. Diese Summe teile sich auf in Schadensersatzansprüche in Höhe von 500,00 EUR und Aufwendungsersatzansprüche in Höhe von 17,50 EUR und 215,00 EUR Rechtsanwaltsgebühr.

b. Geht die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinaus?

Die Kanzlei Schutt, Waetke führt aus: „Nein. Der Text der als Formulierungsbeispiel beigefügten Unterlassungserklärung geht nicht über die abgemahnte Rechtsverletzung hinaus […]. Sie können nach Ihrer Wahl durch Ankreuzen die Erklärung als Täter und/oder Störer abgeben.

Anmerkung des Unterzeichners: Die beigefügte Unterlassungserklärung (öffentlich zugänglich machen zu lassen) ist dabei nach diesseitiger Auffassung aber wohl keine Störer-Unterlassungserklärung. Das wiederum führt aber die belehrenden Äußerungen ad absurdum. Solche Überlegungen finden Sie freilich nicht in Internet Foren, weil hier schon deutlich differenzierter argumentiert werden muss.

Wenn Sie eine Schutt, Waetke Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Wir beraten seit Jahren Abgemahnte aus ganz Deutschland.

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Sie erreichen uns unter: 040 - 411 88 15 70